§ 345 Landesschiedskommission — ASVG
(1) Für jedes Land ist auf Dauer eine Landesschiedskommission zu errichten. Diese besteht aus einem Richter/einer Richterin des Ruhestandes als Vorsitzenden und vier Beisitzern/Beisitzerinnen. Der/Die Vorsitzende soll durch längere Zeit hindurch in Arbeits- und Sozialrechtssachen tätig gewesen sein. Er/Sie ist vom Bundesminister für Justiz jeweils auf fünf Jahre zu bestellen. Je zwei Beisitzer/Beisitzerinnen werden im Einzelfall von der zuständigen Ärztekammer und dem Dachverband entsendet.
(2) Die Landesschiedskommission ist zuständig:
1. zur Schlichtung und Entscheidung von Streitigkeiten zwischen den Parteien eines Gesamtvertrages über die Auslegung oder die Anwendung eines bestehenden Gesamtvertrages;
2. zur Entscheidung über die Wirksamkeit einer Kündigung gemäß §§ 342c Abs. 8 und 11 sowie 343 Abs. 4.
(Anm.: Z 2 aufgehoben durch Art. 3 Z 24, BGBl. I Nr. 191/2023)
§ 347 ASVG · ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 347 Allgemeine Bestimmungen über die Kommissionen.
…Abs. 5 aufgehoben durch Art. 1 Z 129, BGBl. I Nr. 100/2018) (6) Die Verhandlungen der Landesschiedskommission (§ 345) sind am Sitz des Landesgerichts der jeweiligen Landeshauptstadt, im Land Vorarlberg am Sitz des Landesgerichts Feldkirch, und die Verhandlungen der Bundesschiedskommission (§ 346) am…
§ 13 SchKV 2014 · SchKV 2014 · Schiedskommissionsverordnung 2014
§ 13 Rechtliche Stellung und Sitz
…1) Für jedes Bundesland wird auf Grund des § 345 Abs. 1 ASVG eine Landesschiedskommission errichtet. (2) Die Landesschiedskommissionen haben ihren Sitz 1. im Land Niederösterreich a) in den Jahren, in denen die Ärztekammer die Kanzleigeschäfte zu führen…
§ 15 Zusammensetzung, Amtsdauer
…Beisitzerinnen/Beisitzern. Die Amtsdauer der/des Vorsitzenden (Stellvertreterin/Stellvertreters) beträgt fünf Jahre. (2) Die/Der Vorsitzende und die/der stellvertretende Vorsitzende sind nach § 345 Abs. 1 ASVG vom Bundesminister für Justiz zu bestellen. Je zwei Beisitzerinnen/Beisitzer werden von der in Betracht kommenden gesetzlichen Interessenvertretung und vom Dachverband entsendet. (3) Der Dachverband…
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