Anspruch auf berufliche Maßnahmen der Rehabilitation haben versicherte Personen, wenn sie infolge ihres Gesundheitszustandes die Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeitspension (§ 271 Abs. 1) oder das Rehabilitationsgeld (§ 273b) – mit Ausnahme der Voraussetzung nach § 271 Abs. 1 Z 2 – erfüllen, wahrscheinlich erfüllen oder in absehbarer Zeit erfüllen werden. § 253e Abs. 1 zweiter und dritter Satz sowie Abs. 2 bis 7 ist entsprechend anzuwenden.
Rückverweise
AlVG · Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977
Art. 2 § 39b Umschulungsgeld
…1) Personen, für die bescheidmäßig festgestellt wurde, dass ein Rechtsanspruch auf berufliche Maßnahmen der Rehabilitation nach § 253e ASVG (§ 270a ASVG, § 276e ASVG) besteht, haben Anspruch auf Umschulungsgeld, wenn sie zur aktiven Teilnahme an für sie in Betracht kommenden beruflichen Maßnahmen der Rehabilitation bereit…
ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 271 Berufsunfähigkeitsrente.
… 273) auf Grund des körperlichen oder geistigen Zustandes voraussichtlich dauerhaft vorliegt, 2. kein Rechtsanspruch auf zumutbare und zweckmäßige Maßnahmen im Sinne des § 270a besteht, 3. die Wartezeit erfüllt ist (§ 236) und 4. er (sie) am Stichtag (§ 223 Abs. 2) noch nicht die Voraussetzungen…
§ 367 Bescheide der Versicherungsträger in Leistungssachen.
…Abs. 3 (§ 273 Abs. 2) vorliegt und ob ein Rechtsanspruch auf berufliche Maßnahmen der Rehabilitation nach § 253e (§ 270a, § 276e) besteht und für welches Berufsfeld die versicherte Person durch diese Maßnahmen qualifiziert werden kann; 2. ob die Invalidität (Berufsunfähigkeit) voraussichtlich mindestens sechs…
§ 307a Übertragung der Durchführung von Maßnahmen der Rehabilitation, Kostenersatz
…Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes (AMPFG), BGBl. Nr. 315/1994. (5) Der Pensionsversicherungsträger hat die Durchführung von beruflichen Maßnahmen der Rehabilitation nach § 253e (§ 270a, § 276e) dem Arbeitsmarktservice zu übertragen. Er hat dem Arbeitsmarktservice jährlich die Kosten zu ersetzen, die diesem aus der Erbringung von beruflichen Maßnahmen der…
§ 354 Leistungssachen.
…einer Ergänzungsgutschrift oder eines Nachtragsabzuges (§ 15 APG), 6. die Feststellung des Rechtsanspruches auf berufliche Maßnahmen der Rehabilitation nach § 253e (§ 270a, § 276e).…