ASVG
Gliederung
VIERTER TEIL. Pensionsversicherung.
ABSCHNITT II. Pensionsversicherung der Arbeiter.
§ 253f Medizinische Maßnahmen der Rehabilitation, Anspruch
(1) Personen, für die bescheidmäßig festgestellt wurde, dass vorübergehende Invalidität im Sinne des § 255 Abs. 1 und 2 oder 3 im Ausmaß von zumindest sechs Monaten vorliegt, haben Anspruch auf medizinische Maßnahmen der Rehabilitation (§ 302 Abs. 1), wenn dies zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit notwendig und infolge des Gesundheitszustandes zweckmäßig ist.
(2) Die Maßnahmen nach Abs. 1 müssen ausreichend und zweckmäßig sein, sie dürfen jedoch das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Sie sind vom Pensionsversicherungsträger unter Berücksichtigung des Gesundheitszustandes und der Zumutbarkeit für die versicherte Person zu erbringen.
(3) Werden die Maßnahmen nach Abs. 1 durch Unterbringung in Krankenanstalten, die vorwiegend der Rehabilitation dienen, erbracht, so ist § 302 Abs. 4 anzuwenden.
§ 253f ASVG · ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 253f Medizinische Maßnahmen der Rehabilitation, Anspruch
…§ 253f. (1) Personen, für die bescheidmäßig festgestellt wurde, dass vorübergehende Invalidität im Sinne des § 255 Abs. 1 und 2 oder 3 im Ausmaß…
§ 222 Leistungen der Pensionsversicherung.
…zu gewähren: 1. aus dem Versicherungsfall des Alters die Alterspension; 2. aus den Versicherungsfällen der geminderten Arbeitsfähigkeit a) medizinische Maßnahmen der Rehabilitation ( §§ 253f, 270b ), b) bei Invalidität die Invaliditätspension aus der Pensionsversicherung der Arbeiter ( § 254 ), c) bei Berufsunfähigkeit die Berufsunfähigkeitspension aus der Pensionsversicherung der Angestellten ( §…
§ 301 Maßnahmen der Rehabilitation
…angestrebten Zieles dienen die Maßnahmen nach den §§ 302 bis 304 . Die Pensionsversicherungsträger gewähren diese Maßnahmen – unbeschadet der §§ 253e, 253f, 270a, 270b, 276e und 276f – nach pflichtgemäßem Ermessen. (2) Unter Berücksichtigung der Auslastung der eigenen Einrichtungen können die Pensionsversicherungsträger auch Angehörigen ( § 123…
§ 251a Leistungszugehörigkeit des Versicherten und Berücksichtigung von Zeiten und Beiträgen bei Erwerb von Versicherungsmonaten auch in anderen Pensionsversicherungen (Wanderversicherung, Mehrfachversicherung)
…richtet sich für Leistungen aus den Versicherungsfällen des Alters, der geminderten Arbeitsfähigkeit und des Todes sowie für Maßnahmen der Rehabilitation in Fällen des § 253f ( § 270b, § 276f ) und des § 361 Abs. 1 letzter Satz nach den Abs. 2 bis 5 , für sonstige…
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