Die Bestimmungen über das bezirksgerichtliche Mahnverfahren sind anzuwenden. Der bedingte Zahlungsbefehl ist – vorbehaltlich der Befugnisse eines Rechtspflegers – vom Vorsitzenden zu erlassen.
§ 56 ASGG · ASGG · Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz
§ 56 Mahnverfahren
…§ 56. Die Bestimmungen über das bezirksgerichtliche Mahnverfahren sind anzuwenden. Der bedingte Zahlungsbefehl ist – vorbehaltlich der Befugnisse eines Rechtspflegers – vom Vorsitzenden zu erlassen.…
Art. 10 Artikel X
…Justizverwaltungsmaßnahmen (Anm.: aus BGBl. I Nr. 76/2002, zu den §§ 9, 11a, 11b, 39, 44, 45, 46, 47, 56, 59, 62, 75 und 85 , BGBl. Nr. 104/1985) Mit Rücksicht auf dieses Bundesgesetz dürfen bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an Verordnungen…
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