Die Bestimmungen über das bezirksgerichtliche Mahnverfahren sind anzuwenden. Der bedingte Zahlungsbefehl ist – vorbehaltlich der Befugnisse eines Rechtspflegers – vom Vorsitzenden zu erlassen.
Rückverweise
Tagsatzung ein doppelter Einheitssatz zuzusprechen, sondern nur unter den taxativ genannten Fällen des § 23 Abs 6 RATG, wenn gemäß § 448 ZPO und § 56 ASGG ein bedingter Zahlungsbefehl zu erlassen ist. Eine analoge Anwendung des § 23 Abs 6 RATG über den Fall des obligatorischen Mahnverfahrens hinaus auf jeden Entfall…
…gemeinsamen Klage sowohl das Leistungsbegehren als auch die Ausstellung des Dienstzeugnisses zu begehren gewesen, daran ändert auch der Umstand nichts, daß gemäß den §§ 56 ASGG, 448 Abs.1 ZPO nur bei Klagen, die ausschließlich auf Zahlung eines S 100.000.-- nicht übersteigenden Geldbetrages ein Zahlungsbefehl zu erlassen ist [nicht sohin, wenn…
…wurde. Das Erstgericht hat antragsmäßig den Zahlungsbefehl erlassen, hingegen die Kosten der klagenden Partei nach TP 2 bestimmt. Dagegen richtet sich der gemäß §§ 56 ASGG, 450 Abs 3 ZPO zulässige Rekurs der klagenden Partei, welcher berechtigt ist. Unter TP 2 RATG fallen folgende Klagen: Saldoklagen, Darlehensklagen, Klagen auf Zahlung des…
…finden die Vorschriften über das Mahn- und das Besitzstörungsverfahren Anwendung. Ein weiterer Fall, in dem das Mahnverfahren vor dem Gerichtshof jedenfalls Anwendung findet, ist § 56 ASGG, also das arbeitsgerichtliche Verfahren (vgl. OLG Wien vom 5.7.2000, 14 R 137/00w). Dabei hat ein vom Personalsenat bestimmtes Mitglied des Gerichtshofes als Einzelrichter zu…
…§ 2 ASGG; 41, 50 ZPO. Die Entscheidung war gemäß § 11a Abs.2 Z 1 und 2 lit.a und b ASGG iVm §§ 56 ASGG, 448 - 453a ZPO, wobei der Zahlungsbefehl grundsätzlich vom Vorsitzenden zu erlassen ist, soweit nicht der Rechtspfleger gemäß § 16 Abs.1 Z 1 RPflG dazu…
…der zur Nichtigerklärung der Entscheidung des Erstgerichtes führen muß (Kuderna ASGG Anm.19 zu § 11 a; 9 ObA 2239/96x). Daran ändert auch § 56 ASGG nichts, weil der Vorsitzende nur befugt ist, den bedingten Zahlungsbefehl zu erlassen (vgl. RS 0105961). Wenn auch nach § 11 a Abs.2 ASGG das…
…finden die Vorschriften über das Mahn- und das Besitzstörungsverfahren Anwendung. Ein weiterer Fall, in dem das Mahnverfahren vor dem Gerichtshof jedenfalls Anwendung findet, ist § 56 ASGG, also das arbeitsgerichtliche Verfahren. In der Literatur ist schließlich strittig, ob es bei Konkursklagen (§ 178 KO) Anwendung findet (Fasching, Rz 1636; Mayr in Rechberger…
…28.5.2025 war demnach die vierwöchige Einspruchsfrist des § 248 Abs 2 ZPO iVm § 431 Abs 1 ZPO und § 56 ASGG bereits abgelaufen, weshalb das Erstgericht mit dem angefochtenen Beschluss den Einspruch der Beklagten gemäß § 249 Abs 1 Satz 2 ZPO (iVm…
doppelter Einheitssatz zuzusprechen, sondern nur unter den taxativ genannten Fällen des § 23 Abs.6 RATG, nämlich dann, wenn gemäß § 448 ZPO und § 56 ASGG ein bedingter Zahlungsbefehl zu erlassen ist.…
Rechtsverfolgung dienliche notwendige Kosten zu ersetzen. Gesonderte Klagen sind demnach nicht zu honorieren, weil sie nicht diesen Kriterien entsprechen. Trotz der Bestimmungen der §§ 56 ASGG, 448 ZPO ist eine gemeinsame Erhebung des Leistungsbegehren und des Begehrens auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses notwendig und können für die mit gesonderter Klage begehrte Aussstellung…