(1) Die erforderlichen Fachkenntnisse sind durch ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluß einer vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz anerkannten Fachausbildung nachzuweisen.
(2) Eine Fachausbildung ist auf Antrag anzuerkennen, wenn
1. nach dem vorgelegten Ausbildungsplan davon auszugehen ist, daß sie die Auszubildenden in die Lage versetzt, die Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft zu erfüllen und das dafür notwendige Wissen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und Kenntnisse über die maßgeblichen Arbeitnehmerschutzvorschriften vermittelt und
2. die Ausbildungseinrichtung über die zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderliche Ausstattung, Lehrmittel und Lehrkräfte verfügt.
(3) Die Anerkennung ist unter Vorschreibung von Auflagen zu erteilen, wenn dies zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Ausbildung im Hinblick auf Abs. 2 Z 2 und Abs. 4 erforderlich ist. Die Anerkennung ist zu widerrufen, wenn die ordnungsgemäße Ausbildung nicht mehr gewährleistet ist.
(4) Zur Fachausbildung sind nur Personen zuzulassen, die über ausreichende Grundkenntnisse auf technischem Gebiet und ausreichende betriebliche Erfahrungen verfügen. Personen, die diese Grundkenntnisse nicht durch den erfolgreichen Abschluß einer geeigneten Ausbildung nachweisen, dürfen erst nach erfolgreicher Ablegung einer Aufnahmeprüfung zur Fachausbildung zugelassen werden.
Rückverweise
ASchG · ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
§ 74 Fachkenntnisse der Sicherheitsfachkräfte
(1) Die erforderlichen Fachkenntnisse sind durch ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluß einer vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz anerkannten Fachausbildung nachzuweisen. (2) Eine Fachausbildung ist auf Antrag anzuerkennen, wenn 1. nach dem vorgelegten Ausbildungspla…
§ 107 Brandschutz und Erste Hilfe
…1) Bis zum In-Kraft-Treten einer Verordnung nach diesem Bundesgesetz, die den entsprechenden Gegenstand regelt, gelten die §§ 74 mit der Maßgabe, dass in Abs. 1 die Wortfolge „und in explosionsgefährdeten Räumen“ und in Abs. 2 der erste Satz entfällt…
§ 73 Bestellung von Sicherheitsfachkräften
…Inanspruchnahme externer Sicherheitsfachkräfte oder 3. durch Inanspruchnahme eines sicherheitstechnischen Zentrums. (2) Als Sicherheitsfachkräfte dürfen nur Personen bestellt werden, die die erforderlichen Fachkenntnisse gemäß § 74 nachweisen. (3) Sicherheitsfachkräfte sind bei Anwendung ihrer Fachkunde weisungsfrei. (4) Arbeitgeber sind verpflichtet, den Sicherheitsfachkräften das für die Durchführung ihrer Aufgaben notwendige Hilfspersonal sowie die…
§ 78a Präventionszentren der Unfallversicherungsträger
…Arbeitnehmern haben die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt und die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau Präventionszentren einzurichten. Diesen Präventionszentren müssen Sicherheitsfachkräfte mit den Fachkenntnissen nach § 74 und Arbeitsmediziner mit der Ausbildung nach § 79 Abs. 2, das erforderliche Fach- und Hilfspersonal und die zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung erforderlichen…
STZ-VO · Sicherheitstechnische Zentren
§ 1 Fachliche Leitung und weitere Sicherheitsfachkräfte
…1) Die fachliche Leitung des sicherheitstechnischen Zentrums muß einer Sicherheitsfachkraft im Sinne des § 74 Abs. 1 ASchG übertragen werden, die die sicherheitstechnische Betreuung hauptberuflich, mindestens aber im Ausmaß von regelmäßig 20 Stunden wöchentlich, ausübt. (2) Im sicherheitstechnischen Zentrum müssen weitere Sicherheitsfachkräfte…
LAG · Landarbeitsgesetz 2021
§ 242 Bestellung von Sicherheitsfachkräften
… Als Sicherheitsfachkräfte dürfen nur Personen bestellt werden, die die erforderlichen Fachkenntnisse nachweisen. Als Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse gilt der Abschluss einer gemäß § 74 ASchG anerkannten Fachausbildung. (3) Sicherheitsfachkräfte sind bei Anwendung ihrer Fachkunde weisungsfrei. (4) Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, den Sicherheitsfachkräften das für die Durchführung ihrer…
St.-BSG · Steiermärkisches Bedienstetenschutzgesetz 2000
§ 46a Betreuung durch Präventivfachkräfte und andere geeignete Fachkräfte
…wie Chemiker, Toxikologen, Ergonomen, insbesondere jedoch Arbeitspsychologen, zur Verfügung stehen. (2) Als Sicherheitsfachkräfte dürfen nur Personen eingesetzt werden, die die erforderlichen Fachkenntnisse gemäß § 74 ASchG nachweisen. (3) Als Arbeitsmediziner dürfen nur Personen eingesetzt werden, die zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes im Sinn des Ärztegesetzes 1998 berechtigt sind und…
SVP-VO · Sicherheitsvertrauenspersonen
§ 4 Auswahl und Qualifikation
…hat. Eine Unterrichtseinheit muß mindestens 50 Minuten umfassen. (2a) Die notwendigen fachlichen Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn eine Sicherheitsvertrauensperson eine Fachausbildung für Sicherheitsfachkräfte (§ 74 ASchG) oder eine arbeitsmedizinische Ausbildung (§ 79 Abs. 2 ASchG) erfolgreich absolviert hat. (3) Sicherheitsvertrauenspersonen, die vor ihrer Bestellung keine Ausbildung nach Abs. …
W-BedSchG 1998 · Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998
§ 65 Betreuung durch Sicherheitsfachkräfte
…bei der Erfüllung ihrer Pflichten auf diesen Gebieten zu unterstützen. Die Betreuung hat unter Bedachtnahme auf § 73 Abs. 2 und § 74 ASchG durch Sicherheitsfachkräfte, die in einem Dienstverhältnis zur Gemeinde Wien stehen (gemeindeeigene Sicherheitsfachkräfte) zu erfolgen. Die Inanspruchnahme externer Sicherheitsfachkräfte oder sicherheits-technischer Zentren (§ 75…
GewO 1994 · Gewerbeordnung 1994
§ 33
…zur Ausübung der Tätigkeit einer Sicherheitsfachkraft (§ 73 Abs. 1 Z 2 ASchG) berechtigt, wenn sie die erforderlichen Fachkenntnisse gemäß § 74 ASchG nachweisen. Dies gilt auch für sicherheitstechnische Zentren (§ 75 ASchG), auf die die Merkmale des § 1 zutreffen. Bei den zur Ausübung des…