(1) Bis zum In-Kraft-Treten einer Verordnung nach diesem Bundesgesetz, die den entsprechenden Gegenstand regelt, gelten die §§ 74 mit der Maßgabe, dass in Abs. 1 die Wortfolge „und in explosionsgefährdeten Räumen“ und in Abs. 2 der erste Satz entfällt, 75, 76 Abs. 6 und 8 sowie § 81 Abs. 2 letzter Satz und Abs. 8 AAV als Bundesgesetz. § 81 Abs. 8 AAV gilt mit der Maßgabe, dass der erste Halbsatz lautet: „In Räumen, in denen giftige oder ätzende Arbeitsstoffe verwendet werden,“
(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 60/2015)
(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 94/2014)
(Anm.: Abs. 4 und 5 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 159/2001)
Rückverweise
ASchG · ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
§ 107 Brandschutz und Erste Hilfe
(1) Bis zum In-Kraft-Treten einer Verordnung nach diesem Bundesgesetz, die den entsprechenden Gegenstand regelt, gelten die §§ 74 mit der Maßgabe, dass in Abs. 1 die Wortfolge „und in explosionsgefährdeten Räumen“ und in Abs. 2 der erste Satz entfällt, 75, 76 Abs. 6 und 8 sowie § 81 Abs. 2 letzter S…
§ 118 Bauarbeiten
… 158 Abs. 1 und 2 sowie 160 BauV entfallen. (4) Die nachstehend angeführten Übergangsbestimmungen dieses Bundesgesetzes gelten nicht für Baustellen: 1. § 107 betreffend den Brandschutz und die Erste Hilfe, 2. § 109 Abs. 2 betreffend Arbeitsmittel, 3. § 114 Abs. 4 betreffend Arbeitsvorgänge…
VEXAT · Verordnung explosionsfähige Atmosphären
§ 22 Schlussbestimmungen
…von explosionsgefährdeten Räumen“, in § 26 Abs. 10 erster Satz die Wortfolge „Explosionsgefährdete Räume und“; 2. folgende gemäß § 107 Abs. 1 ASchG als Bundesgesetz geltende Bestimmungen der AAV: in § 74 Abs. 1 die Wortfolge „und in explosionsgefährdeten Räumen“, § 74 Abs…
AStV · Arbeitsstättenverordnung
§ 48 Schlußbestimmungen
…erste Satz. 2. sämtliche gemäß § 106 Abs. 4 bis 7 ASchG weitergeltenden Bestimmungen der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung (ADSV); 3. folgende gemäß § 107 ASchG als Bundesgesetz geltende Bestimmungen der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV): § 76 Abs. 1 bis Abs. 5 und Abs. 7; § 77…