ÄrzteG 1998
Gliederung
4. Hauptstück Aufsichtsrecht
§ 195 Allgemeine Aufsicht über die Ärztekammern in den Bundesländern
(1) Die Ärztekammern in den Bundesländern unterstehen der Aufsicht der örtlich zuständigen Landesregierung.
(2) Die Ärztekammern in den Bundesländern sind verpflichtet, der Aufsichtsbehörde die zur Wahrnehmung der Aufsicht erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
(3) Die Ärztekammern in den Bundesländern haben der Aufsichtsbehörde zu Jahresbeginn die in Aussicht genommenen Termine der Sitzungen der Vollversammlung sowie auf Aufforderung die diesbezüglichen Tagesordnungen samt den wesentlichen Unterlagen zu übermitteln. Die Aufsichtsbehörde kann im Einzelfall von den Organen der Ärztekammern in den Bundesländern gefasste Beschlüsse zur Vorlage anfordern. Die Ärztekammern in den Bundesländern sind verpflichtet, diese Beschlüsse der Aufsichtsbehörde vorzulegen.
(4) Die Aufsichtsbehörde hat die gemäß Abs. 3 vorgelegten Beschlüsse aufzuheben, sofern sie gegen bestehende Vorschriften verstoßen. Für die Aufhebung von Beschlüssen über Verordnungen ist § 195a anzuwenden.
(5) Die Ärztekammern in den Bundesländern haben die Aufhebung gemäß Abs. 4 unverzüglich im Internet auf ihrer Homepage allgemein zugänglich und dauerhaft zu verlautbaren.
§ 195 ÄrzteG 1998 · ÄrzteG 1998 · Ärztegesetz 1998
§ 195 Allgemeine Aufsicht über die Ärztekammern in den Bundesländern
…§ 195. (1) Die Ärztekammern in den Bundesländern unterstehen der Aufsicht der örtlich zuständigen Landesregierung. (2) Die Ärztekammern in den Bundesländern sind verpflichtet, der Aufsichtsbehörde die zur…
§ 214
…Bundesgesetzes in Kraft gesetzt werden. (3) Das Ärztegesetz 1984, BGBl. Nr. 373, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 95/1998, tritt, soweit § 210 Abs. 2 nicht anderes bestimmt, mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes außer Kraft. (Anm.: Abs. 4 aufgehoben durch BGBl. …
§ 238 Schluss- und Inkrafttretensbestimmungen des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 25/2017
…§ 150 Abs. 2 und 3, § 151 Abs. 3, § 154 Abs. 3, § 162, § 195 Abs. 3, § 195c Abs. 3, § 195e, § 235 Abs. 4, 14 und 15, § 236 sowie…
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