JudikaturOGH

RS0028204 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. März 2010

Die Anwendung des § 32 AngG setzt die ausdrückliche Einwendung des Mitverschuldens des berechtigt vorzeitig Austretenden nicht voraus; ein entsprechendes Tatsachenvorbringen reicht aus. (§ 48 ASGG).

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