AKG
Gliederung
Abschnitt 7 Finanzen und Kontrolle
§ 63 Haushaltsordnung
Rückverweise
(1) Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer hat eine Rahmen-Haushaltsordnung zu erlassen, die die Grundsätze der Haushaltsführung der Arbeiterkammern regelt. Sie bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
(2) Die Rahmen-Haushaltsordnung hat insbesondere zu regeln:
1.den Aufbau, die Gliederung und den notwendigen Inhalt des Jahresvoranschlages und des Rechnungsabschlusses unter Berücksichtigung der Abs. 3 und 4;
2. die Vorgangsweise bei Änderungen oder Umschichtungen innerhalb des Jahresvoranschlages während dessen Vollzugs;
3. Vorschriften über die Einnahmen- und Ausgabengebarung, den Gebarungsvollzug und die Verrechnung;
4. Vorschriften über die Information der kammerzugehörigen Arbeitnehmer und die Veröffentlichung von Übersichten über den Jahresvoranschlag und den Rechnungsabschluß.
(3) Der Jahresvoranschlag ist nach den Grundsätzen der Einheit, Vollständigkeit und Klarheit zu erstellen. Er ist mit den erforderlichen Erläuterungen zu versehen.
(4) Der Rechnungsabschluß hat jedenfalls zu enthalten:
1. Voranschlagsvergleichsrechnung;
2. Vermögensbilanz;
3. Ertragsrechnung.
(5) Auf Grundlage der Rahmen-Haushaltsordnung hat jede Vollversammlung eine Haushaltsordnung zu erlassen. Diese bedarf der Genehmigung der Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer.
§ 63 AKG · AKG · Arbeiterkammergesetz 1992
§ 63 Haushaltsordnung
…§ 63. (1) Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer hat eine Rahmen-Haushaltsordnung zu erlassen, die die Grundsätze der Haushaltsführung der Arbeiterkammern regelt. Sie bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde…
§ 102 Übergangsvorschriften
…und sonstige Richtlinien, die für Organe der Selbstverwaltung verbindliche Wirkung haben, bleiben bis zu einer Neuregelung ( Abs. 2 ), längstens aber bis 30. Juni 1992 in Kraft. (7) Haushaltsordnungen ( § 63 Abs. 1 und 5 ) sind bis spätestens 30. Juni 1992 zu erlassen, sie gelten erstmals für das Rechnungsjahr 1993. (8) Der Rechnungsabschluß 1991…
§ 83 Aufgaben der Hauptversammlung
…3. die Festlegung der Höhe der Kammerumlage ( § 61 ); 4. die Erlassung der Rahmen-Haushaltsordnung und die Genehmigung der Haushaltsordnungen der Arbeiterkammern ( § 63 ); 5. die Erlassung der Rahmengeschäftsordnung für die Arbeiterkammern sowie die Genehmigung der Geschäftsordnungen der Arbeiterkammern ( § 60 ); 6. die Erlassung des Rahmen-Rechtsschutzregulativs und…
§ 47 Zusammensetzung und Aufgaben der Vollversammlung
…über den Jahresvoranschlag und den Rechnungsabschluß ( §§ 64 und 66 ), 5. die Erlassung einer Geschäftsordnung ( § 60 ) und einer Haushaltsordnung ( § 63 ) für die Arbeiterkammer, 6. die Beschlußfassung über den Erwerb von Liegenschaften, über Bauvorhaben und Investitionen, wenn die Kosten im Einzelfall zehn Prozent der Gesamtausgabensumme des…