Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
§ 7 ADG · ADG · Antidiskriminierungsgesetz
§ 7
…4. Abschnitt Rechtsschutz § 7 *) Schadenersatz (1) Bei Verletzungen des Verbotes der unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierung ( § 3 Abs. 1 , Abs. 2 erster Satz oder Abs. …
§ 19 § 19*) Inkrafttreten und Außerkrafttreten
…4 des Land- und Forstarbeitsgesetzes (LFAG.), LGBl.Nr. 28/1997, Nr. 26/2000; b) folgende Bestimmungen des Landesbedienstetengesetzes 2000 , LGBl.Nr. 50/2000: die §§ 6, 7 Abs. 1 und Abs. 2 erster Satz, 20, 55 und 56 sowie § 106, soweit auf § 20 verwiesen wird; c) folgende Bestimmungen des Landesbedienstetengesetzes…
§ 9 § 9*) Besondere Bestimmungen für den Rechtsschutz von Dienstnehmern und Dienstnehmerinnen
…1) Ist ein Dienstverhältnis wegen Verletzung des Diskriminierungsverbots nicht begründet worden, beträgt der Ersatzanspruch nach § 7 Abs. 1 a) mindestens zwei Monatsentgelte bzw. -bezüge, wenn die um die Stelle werbende Person bei diskriminierungsfreier Auswahl die Stelle erhalten hätte; oder b) höchstens…
§ 12 § 12*) Aufgaben
…Behinderungen zuständig ist. (2) Im Rahmen der Aufgabe nach Abs. 1 ist die Antidiskriminierungsstelle zuständig, a) betroffene Personen, insbesondere durch Beratung, zu unterstützen; § 7 Abs. 6 bleibt unberührt; b) Untersuchungen zum Thema der Diskriminierung, insbesondere auch Überprüfungen zu behaupteten Verletzungen des Diskriminierungsverbotes durchzuführen; c) Berichte zu erstatten sowie Empfehlungen…