Auf diese vier Linien der Verwandtschaft (§ 731) wird die gesetzliche Erbfolge eingeschränkt.
ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 743 Ausschluss von entfernten Verwandten
…Ausschluss von entfernten Verwandten § 743. Auf diese vier Linien der Verwandtschaft (§ 731) wird die gesetzliche Erbfolge eingeschränkt.…
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