1Ob126/55—OGH Entscheidung
04. Mai 1955
…Veräußerungs- und Belastungsverbote angewendet werden sollte, enthält das Gesetz keinen Hinweis. Es ergibt sich aber aus den Materialien, daß der Gesetzgeber von dem im § 5 ABGB. festgelegten Grundsatz ausgegangen ist, wonach Gesetze grundsätzlich nicht zurückwirken. Nur dort, wo in der III. Teilnovelle von diesem Grundsatz abgegangen wird, sind besondere Bestimmungen vorgesehen…