Spruch Die Bestimmung des § 589 ABGB, daß das Gericht, welches die letztwillige Erklärung aufnimmt, aus wenigstens zwei eidlich verpflichteten Gerichtspersonen bestehen muß, deren einer in dem Orte, wo die Erklärung aufgenommen wird, das Richteramt zusteht, kann nur dahin verstanden werden, daß der Richter…
Text Johann D ist am 26. September 1973 im Krankenhaus St. P gestorben. Er war wegen Geisteskrankheit beschränkt entmundigt. Er war mit der Erstklägerin in aufrechter Ehe verheiratet, der Zweit- und der Drittkläger sind seine ehelichen Söhne. Sie begehrten die Fällung des Urteils 1. Das mündliche Testame…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Die Revision der Kläger steht weiterhin auf dem Standpunkt, das Testament sei deshalb ungültig, weil der an seiner Errichtung mitwirkende Landesgerichtsrat Dr. Sch. wegen seiner Ernennung zum Bezirksgericht M den im § 589 ABGB normierten Voraussetzungen nicht entsproch…