ABGB
Gliederung
Zweyter Theil des
Erste Abtheilung des Sachenrechtes.
III. Vermischter Zuwachs.
§ 589
Die Bestimmungen über die Fähigkeit und Unbefangenheit der Zeugen sind auch auf Notare anzuwenden, die den letzten Willen aufnehmen.
…SZ 49/24 Die Bestimmung des § 589 ABGB, daß das Gericht, welches die letztwillige Erklärung aufnimmt, aus wenigstens zwei eidlich verpflichteten Gerichtspersonen bestehen muß, deren einer in dem Orte, wo die Erklärung aufgenommen…
…mit der Begründung (ON 24), dass kein der äußeren Form nach unbedenkliches Testament vorliege, weil ein Rechtspraktikant keine „eidliche Gerichtsperson" im Sinne des § 589 ABGB sei und weil ein Hinweis auf die Zeugenstellung von Richter und Rechtspraktikant bei Unterfertigung des Protokolls fehle. Ein Rechtspraktikant stehe in keinem Dienstverhältnis, sondern lediglich…
…SZ 41/4 Die Unterfertigung des Protokolls durch die im § 589 ABGB. genannten Personen ist für die Gültigkeit des Testamentes wesentlich. Entscheidung vom 11. Jänner 1968, 6 Ob 294/67. 1. Instanz: Landesgericht Innsbruck; II. Instanz: Oberlandesgericht…
…mittels Schallträgers aufgenommenen Protokoll zu bejahen. Richtig ist lediglich die Auffassung der Rekurswerberin, daß die Übertragung des Tonbandprotokolls vom Richter und den weiteren im § 589 ABGB genannten Personen (also eines Gerichtszeugen oder zweier anderer Zeugen) gefertigt werden muß. Entgegen den Rekursausführungen wurden diese Unterschriften nach der Aktenlage auf dem Original der…
…letzten Willens bewußt gewesen sei. Daß sie im Protokoll nicht als Zeugen, sondern als Auskunftspersonen bezeichnet worden seien, tue ihrer Zeugeneigenschaft im Sinne des § 589 ABGB keinen Abbruch. Das gerichtliche Protokoll trage die Unterschriften nicht nur des Richters, sondern auch dieser beiden Zeugen sowie den vom § 569 ABGB vorgeschriebenen Vermerk…
über den Inhalt des vom Erblasser ihnen gegenüber erklärten letzten Willens ist ein Beurkundungsakt von konstitutiver Wirkung. Die Unterfertigung des Protokolles durch die im § 589 ABGB genannten Personen ist für die Gültigkeit des Testamentes wesentlich.…
Die Bestimmung des § 589 ABGB, wonach das Gericht, welches die letztwillige Erklärung aufnimmt, aus wenigstens zwei eidlich verpflichteten Gerichtspersonen bestehen muß, deren einer in dem Orte, wo die Erklärung aufgenommen…
Auch ein Richteramtsanwärter ist eine "eidlich verpflichtete Gerichtsperson" iS des § 589 ABGB.…
Auch ein Rechtspraktikant ist eine „eidlich verpflichtete Gerichtsperson" im Sinne des § 589 ABGB.…
…idFd ErbRÄG 2015). Das Gericht besteht aus einem Richter, dem am Orte der Testamentserrichtung das Richteramt zusteht, und einer zweiten beeideten Gerichtsperson (§ 589 ABGB aF; § 582 ABGB idFd ErbRÄG 2015). [9] 5. Die Einhaltung der Form gehört zum objektiven Tatbestand der letztwilligen Verfügung. Sie…
…eigenhändig geschriebenen Zeugenzusatz über ihre Eigenschaft als Testamentszeugen Bescheid wissen (2 Ob 63/22m Rz 32). [6] 1.3. Aus § 589 ABGB ergibt sich schon deshalb nichts anderes, weil die in dieser Bestimmung angesprochene Fähigkeit und Unbefangenheit der Zeugen nichts mit der Frage zu tun hat, ob…
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