ABGB
Gliederung
Zweyter Theil des
Erste Abtheilung des Sachenrechtes.
III. Vermischter Zuwachs.
§ 437 oder c) durch Vermächtnis.
Ebenso ist es, um das Eigentum eines vermachten unbeweglichen Gutes oder eines Bauwerkes zu erwerben, notwendig, daß die Sache dem Vermächtnisnehmer gemäß §§ 431 bis 435 übergeben werde.
§ 437 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 437 oder c) durch Vermächtnis.
…§ 437. Ebenso ist es, um das Eigentum eines vermachten unbeweglichen Gutes oder eines Bauwerkes zu erwerben, notwendig, daß die Sache dem Vermächtnisnehmer gemäß §§ …
Art. 1 § 2 GGG · GGG · Gerichtsgebührengesetz
Art. 1 § 2 Entstehung der Gebührenpflicht
…dem für die Fälligkeit der Grunderwerbsteuer maßgebenden Zeitpunkt begründet wird; 5. hinsichtlich der Gebühren für die gerichtliche Hinterlegung von Urkunden ( §§ 434 bis 437, 451 Abs. 2 ABGB ), die pfandweise Beschreibung ( §§ 91 bis 94 EO ) sowie die Einreihung der Protokollsabschrift über den Zuschlag ( § 183 EO ) mit der Bewilligung…
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