13R275/04w—LG Eisenstadt Entscheidung
23. November 2004
…hier nicht in Betracht kommenden Ausnahmen eines originären Eigentumserwerbes ab, nur durch eine Einverleibung im Grundbuch (§ 425, 431 ABGB) aufgrund eines gültigen Titels (§ 424 ABGB iVm § 26 Abs. 2 GBG) erfolgen. Die Festsetzung oder Änderung der Nutzwerte, die selbst rechtsgrundabhängig ist, (vgl. Call zu Wobl 1994, 173/120), führt…