Auf gleiche Weise machen die Sachen, welche nach der Landesverfassung zum Gebrauche eines jeden Mitgliedes einer Gemeinde dienen, das Gemeindegut; diejenigen aber, deren Einkünfte zur Bestreitung der Gemeindeauslagen bestimmt sind, das Gemeindevermögen aus.
§ 288 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 288 Gemeindegut, Gemeindevermögen.
…§ 288. Auf gleiche Weise machen die Sachen, welche nach der Landesverfassung zum Gebrauche eines jeden Mitgliedes einer Gemeinde dienen, das Gemeindegut; diejenigen aber, deren Einkünfte zur…
§ 2b GUG · GUG · Grundbuchsumstellungsgesetz
§ 2b Elektronische Einbücherung des öffentlichen Guts
…Verordnung nach § 2a angeordnet ist, ist das in der Grundstücksdatenbank unter einer Einlagezahl gespeicherte nicht verbücherte öffentliche Gut ( §§ 287 und 288 ABGB ) im Weg der automationsunterstützten Datenverarbeitung einzubüchern; eines gerichtlichen Beschlusses bedarf es dazu nicht. (2) Die Einbücherung hat unter der Einlagezahl zu geschehen, unter der das…
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