ABGB
Gliederung
Erster Theil. Von dem Personen-Rechte.
Viertes Hauptstück Von der Obsorge einer anderen Person
§ 207 Aufgaben des Kinder- und Jugendhilfeträgers
Wird ein minderjähriges Kind im Inland gefunden und sind dessen Eltern unbekannt, so ist kraft Gesetzes der Kinder- und Jugendhilfeträger mit der Obsorge betraut. Dies gilt für den Bereich der Vermögensverwaltung und der Vertretung auch, wenn ein Kind im Inland geboren wird und dessen unverheiratete Mutter minderjährig ist.
§ 15 StKJHG · StKJHG · Kinder- und Jugendhilfegesetz
§ 15 § 15
…§ 38 ) mitgewirkt wurde (nach Alter und Geschlecht aufgeschlüsselt); 14. Anzahl der Kinder und Jugendlichen, für die Rechtsvertretungen im Sinne der §§ 207 bis 209 ABGB , § 9 UVG , § 10 BFA-VG und § 12 FPG 2005 erfolgt sind; 15. Ausgaben und Einnahmen des Kinder- und…
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