ABGB
Gliederung
Erster Theil. Von dem Personen-Rechte.
Viertes Hauptstück Von der Obsorge einer anderen Person
§ 207 Aufgaben des Kinder- und Jugendhilfeträgers
Wird ein minderjähriges Kind im Inland gefunden und sind dessen Eltern unbekannt, so ist kraft Gesetzes der Kinder- und Jugendhilfeträger mit der Obsorge betraut. Dies gilt für den Bereich der Vermögensverwaltung und der Vertretung auch, wenn ein Kind im Inland geboren wird und dessen unverheiratete Mutter minderjährig ist.
§ 207 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 207 Aufgaben des Kinder- und Jugendhilfeträgers
…§ 207. Wird ein minderjähriges Kind im Inland gefunden und sind dessen Eltern unbekannt, so ist kraft Gesetzes der Kinder- und Jugendhilfeträger mit der Obsorge betraut. Dies…
§ 204
…§ 204. Soweit nach dem dritten Hauptstück weder Eltern mit der Obsorge betraut sind und kein Fall des § 207 vorliegt, hat das Gericht unter Beachtung des Wohles des Kindes eine andere geeignete Person mit der Obsorge zu betrauen.…
§ 225 Änderungen in der Obsorge
…§ 225. Die Obsorge des Kinder- und Jugendhilfeträgers ( § 207 ) endet, sofern der Umstand, der die Eltern von der Ausübung der Obsorge ausgeschlossen hat, weggefallen ist; im ersten Fall des § 207 bedarf es…
§ 57 S.KJHG · S.KJHG · Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz
§ 57 Statistik
…für die an einer Republiksgrenzen überschreitenden Adoption mitgewirkt worden ist; 9. Anzahl der Kinder und Jugendlichen, für die Rechtsvertretungen im Sinn der §§ 207 bis 209 ABGB , des § 9 UVG , des § 10 Abs 3 BFA-VG oder des § 12 FPG erfolgt sind; 10. Ausgaben und…
§ 19 Rechtstitel
…Gericht zu stellen. (4) Volle Erziehung ist auch dann zu gewähren, wenn dem Kinder- und Jugendhilfeträger bereits von Gesetzes wegen die Obsorge zukommt ( § 207 ABGB ) oder er vom Gericht mit der Obsorge im Bereich der Pflege und Erziehung betraut worden ist ( § 209 ABGB ).…
§ 15 StKJHG · StKJHG · Kinder- und Jugendhilfegesetz
§ 15 § 15
…§ 38 ) mitgewirkt wurde (nach Alter und Geschlecht aufgeschlüsselt); 14. Anzahl der Kinder und Jugendlichen, für die Rechtsvertretungen im Sinne der §§ 207 bis 209 ABGB , § 9 UVG , § 10 BFA-VG und § 12 FPG 2005 erfolgt sind; 15. Ausgaben und Einnahmen des Kinder- und…
Rückverweise