Ro 2024/19/0001—VwGH Rechtssatz
28. Mai 2025
ging im Fall eines Fremden, dessen Eltern namentlich bekannt waren, davon aus, dass § 207 ABGB nicht anwendbar ist (vgl. OGH 30.8.2016, 4 Ob 150/16m, mwN). Der Revisionswerber hatte im Zeitpunkt der Erstbefragung seines Bruders somit nach österreichischem Recht keinen gesetzlichen Vertreter. Hat ein unmündiger Minderjähriger keinen gesetzlichen Vertreter, können…