BundesrechtBundesgesetzeAllgemeines bürgerliches GesetzbuchErster Theil. Von dem Personen-Rechte.Drittes Hauptstück Rechte zwischen Eltern und KindernZweiter Abschnitt Abstammung des Kindes§ 154a

§ 154aNicht-medizinisch unterstützte Fortpflanzung

In Kraft seit 01. Januar 2024
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