Wer sich als Bürge und Zahler verpflichtet hat, haftet als ungetheilter Mitschuldner für die ganze Schuld; es hängt von der Willkühr des Gläubigers ab, ob er zuerst den Hauptschuldner, oder den Bürgen oder beyde zugleich belangen wolle (§. 891).
§ 9 LSD-BG · LSD-BG · Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz
§ 9 Haftungsbestimmungen für den Baubereich
…§ 9. (1) Der Auftraggeber haftet als Bürge und Zahler nach § 1357 ABGB für Ansprüche auf das nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag unter Beachtung der jeweiligen Einstufungskriterien gebührende Entgelt der entsandten oder grenzüberschreitend überlassenen Arbeitnehmer seines Auftragnehmers für…
§ 10 Haftung des Generalunternehmers für Entgeltansprüche gegen Auftragnehmer mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft
…2006), BGBl. I Nr. 17/2006, oder anderen gleichartigen Rechtsvorschriften unzulässigen Weise oder entgegen vertraglichen Vereinbarungen weitergegeben, so haftet er nach § 1357 ABGB als Bürge und Zahler für Ansprüche auf das gesetzliche, durch Verordnung festgelegte oder kollektivvertragliche Entgelt der vom Subunternehmer zur Leistungserbringung eingesetzten Arbeitnehmer, das diesen während…
§ 2 BFinG · BFinG · Bundesfinanzierungsgesetz
§ 2
…im Bundesfinanzgesetz oder in einem besonderen Bundesgesetz gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG die Haftung als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB oder in Form von Garantien übernehmen darf, die Verwaltung und Abwicklung von Krediten, die Durchführung von Veranlagungen, Kontendispositionen, des Zahlungsverkehrs, sowie von sonstigen Finanzoperationen besorgen…
Art. 10 BFG 2026 · BFG 2026 · Bundesfinanzgesetz 2026
Art. 10 Haftungsübernahmen
…ist ermächtigt, im Finanzjahr 2026 namens des Bundes gemäß § 82 BHG 2013 1. die Haftung als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB oder in Form von Garantien für Kreditoperationen von Sicherungseinrichtungen gemäß § 25 Abs. 1 oder § 49 Abs. 3 des Einlagensicherungs…
§ 11b WaStG · WaStG · Wasserstraßengesetz
§ 11b Fruchtnießung
…Bundes mit Dritten, ohne dass es deren Zustimmung bedarf. Der Bund haftet für die bis zu diesem Zeitpunkt von ihm eingegangenen Verpflichtungen gemäß § 1357 ABGB. Die Gesellschaft hat über ihren Eintritt in Rechtsverhältnisse des Bundes mit Dritten diese in Kenntnis zu setzen.…
§ 27a AMFG · AMFG · Arbeitsmarktförderungsgesetz
§ 27a Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für Klein- und Mittelunternehmen
…für Finanzen ist ermächtigt, namens des Bundes gemäß § 66 BHG für Haftungsübernahmen die Ausfallsbürgschaft oder die Haftung als Bürge und Zahler (§ 1357 ABGB) in einem im Bundesfinanzgesetz festgelegten Ausmaß zu übernehmen. Zu Lasten der Haftungsrücklage gemäß § 50 Abs. 2 des Arbeitsmarktservicegesetzes (AMSG), BGBl. Nr. …
§ 35a Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für Unternehmen in Problemregionen
…für Finanzen ist ermächtigt, namens des Bundes gemäß § 66 BHG für Haftungsübernahmen die Ausfallsbürgschaft oder die Haftung als Bürge und Zahler (§ 1357 ABGB) in einem im Bundesfinanzgesetz festgelegten Ausmaß zu übernehmen. Zu Lasten der Haftungsrücklage gemäß § 50 Abs. 2 des Arbeitsmarktservicegesetzes (AMSG), BGBl. Nr. …
§ 51a Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen aus Bundesmitteln
…Verfolgung wichtiger wirtschafts- und beschäftigungspolitischer Ziele sowie für Rettungs- und Begleitbeihilfen zur Vermeidung der Schließung erhaltungswürdiger Betriebe die Haftung als Bürge und Zahler (§ 1357 ABGB) in einem im Bundesfinanzgesetz festgelegten Ausmaß zu übernehmen.…
Art. 10 BFG 2025 · BFG 2025 · Bundesfinanzgesetz 2025
Art. 10 Haftungsübernahmen
…ist ermächtigt, im Finanzjahr 2025 namens des Bundes gemäß § 82 BHG 2013 1. die Haftung als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB oder in Form von Garantien für Kreditoperationen von Sicherungseinrichtungen gemäß § 25 Abs. 1 oder § 49 Abs. 3 des Einlagensicherungs…
§ 81 BHG 2013 · BHG 2013 · Bundeshaushaltsgesetz 2013
§ 81 Finanzierung von sonstigen Rechtsträgern und Ländern
…für sonstige Rechtsträger, an denen der Bund mehrheitlich beteiligt ist oder für deren Kreditoperationen der Bund die Haftung als Bürge und Zahler nach § 1357 ABGB oder in Form von Garantien übernommen hat, oder für Rechtsträger im Teilsektor Sozialversicherung (S. 1314) gemäß Europäischem System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG), oder b) für…
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