ABGB
Gliederung
Verträge zugunsten Dritter
§ 1095
Wenn ein Bestandvertrag in die öffentlichen Bücher eingetragen ist; so ist das Recht des Bestandnehmers als ein dingliches Recht zu betrachten, welches sich auch der nachfolgende Besitzer auf die noch übrige Zeit gefallen lassen muß.
…GBG können im Grundbuch nur dingliche Rechte und Lasten, ferner das Wiederkaufs- und das Vorkaufsrecht (§§ 1070 und 1073 ABGB) sowie das Bestandrecht (§ 1095 ABGB) eingetragen werden (zu den Typen des Sachenrechts s Spielbüchler in Rummel³, § 308 ABGB Rz 1). 1.2. Die Dienstbarkeit ist das dingliche Recht der…
…anderen veräußert und ihm bereits übergeben, so muss gemäß § 1120 ABGB der Bestandinhaber, wenn sein Recht nicht in die öffentlichen Bücher eingetragen ist (§ 1095 ABGB), nach der gehörigen Aufkündigung dem neuen Besitzer weichen. Es ist im Revisionsverfahren nicht mehr strittig, dass auf den Bestandvertrag das MRG nicht anwendbar ist, sodass…
…GBG können im Grundbuch nur dingliche Rechte und Lasten, ferner das Wiederkaufs- und das Vorkaufsrecht (§§ 1070 und 1073 ABGB) sowie das Bestandrecht (§ 1095 ABGB) eingetragen werden. Die Dienstbarkeit ist das dingliche Recht der beschränkten Nutzung einer fremden Sache und beruht auf einem privatrechtlichen Titel (Rechtsgeschäft, Richterspruch, Ersitzung). Nach §…
…Superädifikats durch dessen Eigentümer Hauptmietrechte verschafft (RIS Justiz RS0117163 = 5 Ob 108/02x), deren Verbücherung durch die beantragte Einverleibung des Bestandrechts (§ 1095 ABGB, § 9 GBG) nicht in Betracht kommt. Die Revisionsrekurswerberin zieht diese Ansicht auch nicht in Zweifel und betont, dass sie nicht die Belastung des…
…eines Bestandvertrags von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abgewichen ist. 1. In der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs wurde im Hinblick auf den Wortlaut des § 1095 ABGB zunächst nur die Verbücherung eines auf bestimmte Zeit (RIS Justiz RS0020445) oder Lebensdauer (RIS Justiz RS0020442 ) eingegangenen Bestandvertrags als zulässig angesehen. Der auf Lebenszeit einer…
…im Grundbuch nur dingliche Rechte und Lasten, ferner das Wiederkaufs und das Vorkaufsrecht (§§ 1070 und 1073 ABGB) sowie das Bestandrecht (§ 1095 ABGB) eingetragen werden. 2. Die Dienstbarkeit ist das dingliche Recht der beschränkten Nutzung einer fremden Sache ( Kiendl Wendner in Schwimann ³, § 472 ABGB…
…nicht aber, soweit es sich um eine fahrlässige Unkenntnis in diesem Belang handelt. Es darf nicht übersehen werden, daß die Verbücherung eines Bestandvertrages gemäß § 1095 ABGB. - als unerläßliche Voraussetzung für die Zulässigkeit der Anmerkung der Vorauszahlung des Mietzinses (vgl. Klang[2] V 76) - nicht zwingend vorgeschrieben ist, sondern dem Parteiwillen überlassen…
…Es handelt sich hier um einen Innominatkontrakt mit bestandrechtlichen Elementen (vgl. GlUNF. 486), dessen Verbücherung aber ausgeschlossen ist, weil eine Verbücherung nach dem Gesetz (§ 1095 ABGB., §§ 9, 19 und 37 GBG.) nur für typische Bestandverträge vorgesehen ist. Eine Ausdehnung der Eintragungsvorschriften für Bestandrechte und ihre analoge Anwendung auf Verträge…
…an den einverleibten Bestandvertrag gebunden bleibt. Eine allgemein dingliche Wirkung gegenüber anderen Personen kommt der Einverleibung des Bestandrechtes nicht zu (siehe Klang, Kommentar zu § 1095 ABGB., Bartsch, Grundbuchsgesetz, S. 325, E. v. 3. Dezember 1936, 1 Ob 1123/36, RZ. 1937, S. 53).…
…auf die Lebenszeit des Mieters abgestellt werden könne, so daß jeder einleuchtende Grund fehle, einen solchen Bestandvertrag nicht zu Verbüchern. Weder die Vorschrift des § 1095 ABGB. noch jene der §§ 9 und 12 GBG. stehen einer solchen Einverleibung des Bestandrechtes hinderlich im Wege. Es kam daher der Oberste Gerichtshof in…
…393 ausgesprochen, daß ein Bestandvertrag auf unbestimmte Zeit nicht den Gegenstand einer grundbücherlichen Eintragung bilden könne. Dies folge u. a. aus dem Wortlaut des § 1095 ABGB., wonach das Recht des Bestandnehmers, wenn der Bestandvertrag in die öffentlichen Bücher eingetragen wurde, als ein dingliches Recht zu betrachten sei, welches sich der nachfolgende…
…v. 20. September 1892, GlU. 14383; 7. Oktober 1886, GlU. 11198; Klang 2. Aufl. zu § 1090 ABGB., S. 11; Swoboda, Schuldverhältnisse, S. 279). § 1095 ABGB. gestattet bei der Vermietung oder Verpachtung unbeweglicher Sachen (E. v. 24. Juli 1900, GlUNF. 1094) die Einverleibung des Bestandrechtes in das öffentliche Buch (§ 9…
…Übertragung eines Rechtes begehrt wird, das nicht Gegenstand einer grundbücherlichen Einverleibung sein kann. Ist der Bestandvertrag in die öffentlichen Bücher eingetragen, muß sich gemäß § 1095 ABGB. auch der nachfolgende Besitzer der Liegenschaft das Bestandrecht "auf die noch übrige Zeit" gefallen lassen. Aus dieser Fassung des Gesetzestextes folgt, daß ein Bestandvertrag nur…
… 502 Abs 1 ZPO nicht dargetan: 1. Nach ständiger und gesicherter Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs kommt der Eintragung des Bestandrechts iSd § 1095 ABGB keine allgemein dingliche Wirkung gegenüber dritten Personen zu (SZ 23/121; 5 Ob 157/07k; 5 Ob 269/08g; RIS…
…Kodek in Kodek , Grundbuchsrecht, § 136 GBG Rz 55 mwN). 2. In diesem Zusammenhang ist auf die Wirkung der grundbücherlichen Einverleibung eines Bestandvertrags (§ 1095 ABGB) hinzuweisen, die sich darin erschöpft, dass nicht nur der derzeitige Eigentümer der Liegenschaft, sondern auch jeder spätere Erwerber entgegen der sonst geltenden Regel des §…
…nach § 9 GBG nur dingliche Rechte und Lasten, ferner das Wiederkaufsrecht und das Vorkaufsrecht (§§ 1070 und 1073 ABGB) sowie das Bestandrecht (§ 1095 ABGB) eingetragen werden. Das Bestandrecht wird durch die „Einverleibung" nicht zum dinglichen Recht (6 Ob 554/90 = wobl 1991/75, 123 [ Hoyer…
…nach § 9 GBG nur dingliche Rechte und Lasten, ferner das Wiederkaufs- und das Vorkaufsrecht (§§ 1070 und 1073 ABGB) sowie das Bestandrecht (§ 1095 ABGB) eingetragen werden. Wenn ein Bestandvertrag in die öffentlichen Bücher eingetragen ist, so soll nach § 1095 ABGB das Recht des Bestandnehmers als ein dingliches Recht…
…des Klägers, weil jeder Käufer verunsichert sein müsse. Der Senat hat dazu erwogen: 1. Das Bestandrecht an einer Liegenschaft ist ein verbücherungsfähiges Recht (§ 1095 ABGB, § 9 GBG). Eine Einverleibung auf ideellen Miteigentumsanteilen ist grundsätzlich unzulässig (RIS Justiz RS0020721). Die Beschränkung auf ein Grundstück ist zwar möglich (5 …
…einem auf Bewilligung des Eintragungsbegehrens gerichteten Abänderungsantrag. Der Revisionsrekurs ist zulässig; er ist auch berechtigt. Die Judikatur vertrat, abgeleitet aus dem Wortlaut des § 1095 ABGB, zunächst die Ansicht, dass Bestandverträge auf unbestimmte Zeit nicht Gegenstand einer grundbücherlichen Eintragung sein könnten. Aus der Wendung „auf die noch übrige Zeit" ergebe…
…Analogie anwendbar (MietSlg 6178). Auch einem einverleibten Bestandrecht kommt keine von den anderen Bestandverträgen abweichende allgemeine Wirkung gegen Dritte zu (Nachweise bei Würth aaO § 1095 ABGB Rz 1). Der gutgläubige Erwerb obligatorischer Rechte wird auch von der Lehre abgelehnt (Nachweise bei Rummel, ÖBA 1987, 418). Das Berufungsgericht ist von dieser Rechtsprechung…
…im Grundbuch nur dingliche Rechte und Lasten, ferner das Wiederkaufs und das Vorkaufsrecht (§§ 1070 und 1073 ABGB) sowie das Bestandrecht (§ 1095 ABGB) eingetragen werden. Reallasten gehören zu den dinglichen Rechten und werden in § 12 GBG erwähnt, der für die Einverleibung nach Inhalt und Umfang eine…
…1 AußStrG eingetragenen Substitutionsband ergäbe sich die Beschränkung der persönlichen Fähigkeit des Eigentümers hinsichtlich von dinglichen Verfügungen, die die Rechte des Nacherben beeinträchtigten. Gemäß § 1095 ABGB werde durch die Eintragung eines Bestandvertrages ins Grundbuch das Recht des Bestandnehmers verdinglicht. Nach herrschender Ansicht schließe die Substitution, soweit die fideikommissarische Bindung reiche, ein…
…Erwerbers durch Übernahme des gesamten Vertrags, also unter Aufrechterhaltung des Bestandverhältnisses auch hinsichtlich Dauer und Kündigungsfrist, bedarf - von gesetzlich geregelten Fällen der Verbücherung nach § 1095 ABGB und der Anwendbarkeit des § 2 Abs 1 Satz 2 MRG abgesehen - einer Willenseinigung zwischen Erwerber und Bestandnehmer; auch eine Vereinbarung nur zwischen Veräußerer und…
…Revisionsrekurs ist nicht berechtigt. Zutreffend haben die Vorinstanzen erkannt, daß das Bestandrecht an einer unbeweglichen Sache auch durch die grundbücherliche Einverleibung im Sinne des § 1095 ABGB sowie der §§ 9 und 19 GBG nicht zur unbeweglichen Sache wird (Spielbüchler in Rummel, ABGB, Rz 2 zu § 299; vgl. NZ 1983…
…EvBl1966/297 u.a.; Bydlinski in JBl1968, 91) nur die grundbücherliche Durchführung der verbotswidrigen Verfügung - wozu Faistenberger (Das Vorkaufsrecht, 105) auch die Verbücherung von Bestandrechten (§ 1095 ABGB) zählt, die aber nach dem Vertragsinhalt ohnedies nicht vorgesehen ist - , während das zugrunde liegende Verpflichtungsgeschäft wirksam bleibt, so daß trotz des Verbotes auf Zuhaltung des…
…Bestandstück an einen andern veräußert, und ihm bereits übergeben; so muss der Bestandinhaber, wenn sein Recht nicht in die öffentlichen Bücher eingetragen ist (§ 1095 ABGB), nach der gehörigen Aufkündigung dem neuen Besitzer weichen (§ 1120 erster Satz ABGB). Mangels Anwendbarkeit des MRG ist auch dessen § 2 unanwendbar, der…
…eine Einschränkung des Kündigungsrechts genügt (so vor allem SZ 25/29). Die Lehre neigt der letztgenannten Auffassung zu (Würth in Rummel2, Rz 4 zu § 1095 ABGB; Binder in Schwimann2, Rz 3 zu § 1095 ABGB; Schauer, Zur Verbücherung von Bestandverträgen auf unbestimmte Zeit, in GS Hofmeister, 631 ff [638]). Auch der…
…entgegen § 1120 ABGB an den einverleibten Bestandvertrag für die übrige Zeit gebunden bleibt (SZ 23/121; MietSlg 19.102, 21.155 und 22.121; Würth in Rummel, ABGB2, Rz 1 zu § 1095 mwN; Binder in Schwimann, ABGB, Rz 8 zu § 1095), so wird ein verbüchertes Bestandrecht durch § 1121 ABGB doch in einem weiteren wichtigen Punkt (Rang) einem anderen Sachenrecht gleichgestellt…
…Eigentümer die Bestandsache an einen anderen veräußert und ihm bereits übergeben, der Bestandinhaber, wenn sein Recht nicht in die öffentlichen Bücher eingetragen ist (§ 1095 ABGB), nach gehöriger Aufkündigung dem neuen Besitzer weichen. Die Veräußerung der Bestandsache beendet das Bestandverhältnis daher noch nicht, der Bestandnehmer muß das Bestandobjekt erst nach gehöriger…
…durch Übernahme des gesamten Vertrages, also unter Aufrechterhaltung des Bestandverhältnisses auch hinsichtlich Dauer und Kündigungsfrist, bedarf - von gesetzlich geregelten Fällen der Verbücherung nach § 1095 ABGB und der Anwendbarkeit des § 2 Abs 1 Satz 2 MRG abgesehen - jedenfalls einer Willenseinigung zwischen Erwerber und Bestandnehmer ( Würth in Rummel…
…Witwe und als Sohn des Erblassers das Erfordernis einer inländischen Verlassenschaftsabhandlung und damit die inländische Gerichtsbarkeit zur Abhandlung des dem deutschen Erblasser zugestandenen, gemäß § 1095 ABGB, § 9 GBG grundbücherlich einverleibten Bestandrechtes ab. Die Witwe erklärte in Ansehung dieses, im Inland gelegenen Nachlasses, die Erbschaft nicht anzutreten und auch keinen Pflichtteilsanspruch…
…Eigentümers der Zustimmung des Verbotsberechtigten nicht bedürfen. Wenn ein Bestandvertrag in die öffentlichen Bücher eingetragen ist, so ist das Recht des Bestandnehmers aber gemäß § 1095 ABGB als ein dingliches Recht zu betrachten, welches sich auch der nachfolgende Besitzer (der Bestandsache) auf die noch übrige Zeit gefallen lassen muß. Bei einer zwangsweisen…
…Tatsachen entsprochen habe, dennoch die Kündigung aufzuheben sei, weil entgegen der von den Klägerinnen zitierten Entscheidung im gegenständlichen Fall nicht § 1120 ABGB, sondern § 1095 ABGB zur Anwendung zu kommen habe. Den Kündigungsverzicht des Eigentümers bzw die Verlängerung des Bestandverhältnisses bis zum 1. 12. 2016 müßten daher in jedem Fall auch…
…der Eigentümer die Bestandsache an einen anderen veräußert und ihm bereits übergeben hat und sein Recht nicht in die öffentlichen Bücher eingetragen ist (§ 1095 ABGB), nach gehöriger Aufkündigung dem neuen Besitzer weichen. Die Veräußerung der Bestandsache beendet das Bestandverhältnis daher nicht, der Bestandnehmer muß das Bestandobjekt erst nach gehöriger Kündigung…
…höchstgerichtlichen Rechtsprechung zum Problem der Verbücherung von Bestandrechten trotz bestehendem bücherlichen Belastungs- und Veräußerungsverbot zulässig sei. Zum entscheidungswesentlichen Rechtsproblem führte das Rekursgericht aus, aus § 1095 ABGB, der den verbücherten Bestandvertrag gleich einem dinglichen Recht behandle, vor allem aber aus § 1121 ABGB, der verbücherte Bestandrechte bei der Zwangsversteigerung den Dienstbarkeiten zurechne…
…Abtretung im öffentlichen Buche wirksam, um die unter Beibringung einer einverleibungsfähigen Urkunde angesucht werden kann (vgl zur Wirkung gegen Dritte § 364 c ABGB; § 1095 ABGB; § 1102 ABGB). Rechtsgeschäftliche Verfügungen über erst einzuziehende Hauptmietzinse sind im Anwendungsbereich des MG bzw MRG rechtsunwirksam, soweit sie nicht zur Sicherstellung der Finanzierung von…
der Gewähleistungsfrist zu einem behördlichen Räumungsauftrag führte, den Verlust seiner bis dahin von ihm tatsächlichen benützten mangelhaften Wohnung durch Klage auf Zuhaltung seines Mietvertrages (§ 1095 ABGB) geltend machen.…
…gemäß §9 GBG nur dingliche Rechte und Lasten, ferner das Wiederkaufs- und das Vorkaufsrecht (§§1070 und 1073 ABGB) sowie das Bestandrecht (§1095 ABGB) eingetragen werden können. Nicht eintragungsfähig ist hingegen eine Benützungsvereinbarung zwischen Miteigentümerin (MGA Grundbuchsrecht, 4. Auflage, E 180 zu §9). Diese Entscheidung hat auch für…
…einer Rechtsfrage von der Bedeutung gemäß § 62 Abs 1 AußStrG abhängt. 1. Eine Eintragung des Bestandrechts (§ 9 GBG, § 1095 ABGB), die wegen Zeitablaufs gegenstandslos geworden ist, kann vom Grundbuchsgericht gemäß § 131 GBG auch von Amts wegen gelöscht werden (vgl dazu Kodek in Kodek…
…die jüngere Judikatur des erkennenden Senats (vgl 5 Ob 194/15p mwN), wonach (auch) ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Bestandvertrag nach § 1095 ABGB verbücherungsfähig sei, sofern zumindest eine Einschränkung der Kündigungsmöglichkeiten des Bestandgebers vereinbart ist. Wenn die Revisionsrekurswerber daraus ableiten, dass in Fortführung dieser Rechtsprechung ein Bestandverhältnis auch…
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