§20 Angestelltengesetz – einfach erklärt
Was wird im Paragrafen 20 AngG geregelt? 🤔
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Willkommen zu unserem einfachen und informativen Guide über die Kündigungsregeln gemäß §20 des Angestelltengesetzes, ein Schlüsselthema für jede, die im Arbeitsrecht in Österreich durchblicken möchte.
Dieser Paragraf behandelt die Beendigung von unbefristeten Arbeitsverhältnissen und setzt voraus das man in den Angestelltenbegriff gem. §1 Abs 1 AngG hineinfällt.
Die Dauer der Betriebszugehörigkeit entscheidet über die Länge der Kündigungsfrist. Kurz gesagt: Je länger die Anstellung, desto länger die Ankündigungsfrist für eine Kündigung. Ein praktisches Beispiel: Angenommen, eine Mitarbeiterin wie Susanne ist seit 5 Jahren in einer Firma tätig. In diesem Fall muss die Kündigung 3 Monate vorher angekündigt werden. Bei nur einem Jahr Betriebszugehörigkeit wäre die Ankündigungsfrist 6 Wochen.
6 Wochen (Standardfrist).
2 Monate nach 2 Jahren.
3 Monate nach 5 Jahren.
4 Monate nach 15 Jahren.
5 Monate nach 25 Jahren.
Die Standard-Kündigungsfrist für Arbeitnehmerinnen beträgt einen Monat. Das bedeutet, du musst noch einen Monat nach Einreichung deiner Kündigung arbeiten.
Die Frist kann auf bis zu sechs Monate verlängert werden, darf aber nicht kürzer sein als die der Arbeitgeberin.
Möchtest du mehr über Arbeitsrecht in Österreich erfahren? Besuche weitere Gesetzestexte auf GesetzeFinden.at, wie zum Beispiel das Arbeitszeitgesetz oder die Gewerbeordnung aus 1859, für umfassende Informationen zu diesem und anderen wichtigen Rechtsthemen!