ThemenSchuleRegeln in der Schule: Welche Gesetze gelten und warum?

Regeln in der Schule: Welche Gesetze gelten und warum?

Was es für Gesetze und Regelungen gibt und wo du was findest.

LSV Wien

In Österreich gibt es verschiedene Gesetze, die sich auf das Schulwesen beziehen. Wir geben dir einen Überblick über alles, was du wissen musst zu Lehrplänen, Verantwortlichkeiten, und deinen Rechten.

Das Schulorganisationsgesetz (SchOG) regelt die Organisation des Schulwesens in Österreich. Es umfasst unter anderem die Schultypen, die Schulpflicht, die Lehrpläne und die Prüfungen.

Das Schulzeitgesetz (SZG) legt die Dauer der Unterrichtszeit und der Ferien fest. In dem Gesetz finden sich auch Regelungen zur Durchführung von Schulveranstaltungen und zur Betreuung der Schülerinnen und Schüler außerhalb der Unterrichtszeit.

Das Schulunterrichtsgesetz (SchUG) regelt den Unterricht an österreichischen Schulen. Es legt unter anderem fest, welche Fächer unterrichtet werden müssen und welche pädagogischen Prinzipien zu beachten sind.

Das Bildungsdokumentationsgesetz (BilDokG) wiederum regelt die Dokumentation der Bildungsgeschichte von Schülerinnen und Schülern. In ihm ist festgeschrieben, welche Informationen in der Bildungsdokumentation enthalten sein müssen und wer darauf Zugriff hat.

Für dein alltägliches Leben in der Schule sind Bund und Länder zuständig, sie haben aber unterschiedliche Verantwortlichkeiten.

Wofür ist der Bund zuständig?

Der Bund ist für die Gesetzgebung im Bereich Bildung und Schulwesen zuständig. Die wichtigsten Gesetze sind das Schulorganisationsgesetz (SchOG), das Schulunterrichtsgesetz (SchUG) und das Schulzeitgesetz (SZG) wie schon oben erwähnt. Der Bund legt außerdem auch Bildungsstandards fest, die für alle Schulen in Österreich verbindlich sind. Diese Standards definieren, was Schülerinnen und Schüler in verschiedenen Fächern lernen sollten.

Für die Entwicklung der Lehrpläne ist der Bund zuständig, diese müssen von den Schulen umgesetzt werden. Die Lehrpläne werden von Expertinnen und Experten entwickelt und legen fest, welche Inhalte in den einzelnen Fächern zu vermitteln sind. Auch in den Zuständigkeitsbereich fällt die Organisation und Durchführung von nationalen Prüfungen. Hierzu gehören unter anderem die Zentralmatura und die VWA (Vorwissenschaftliche Arbeit). Die Finanzierung von Schulen ist auch Sache des Bunds. Er stellt den Ländern und Gemeinden Mittel zur Verfügung, um Schulen zu bauen und zu betreiben. Auch die Gehälter der Lehrkräfte werden vom Bund bezahlt, da alle Lehrer:innen beim Bund angestellt sind. Der Bund ist auch für die Schulaufsicht zuständig. Er überprüft, ob Schulen die gesetzlichen Vorgaben einhalten und ob die Bildungsstandards erreicht werden.

Wofür sind die Länder zuständig?

Die Länder sind in der Regel Träger der öffentlichen Schulen. Sie sind verantwortlich für den Bau und die Instandhaltung der Schulgebäude sowie für die Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln. Sie haben im Rahmen der Schulautonomie Kompetenzen in der Organisation und der Gestaltung des Unterrichts. Die Schulen haben innerhalb der gesetzlichen Vorgaben eine gewisse Freiheit in der Gestaltung des Lehrplans, der Unterrichtsmethoden und der Schwerpunktsetzung.

Auch im Länder-Zuständigkeitsbereich sind Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, um Schülerinnen und Schüler bei Lernschwierigkeiten, psychischen Problemen oder sozialen Konflikten zu unterstützen. Außerdem sind die Länder für die Schulaufsicht zuständig. Sie überwachen die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der Bildungsstandards und unterstützen Schulen bei der Umsetzung von Reformen. Für die Berufsbildung sind auch Länder verantwortlich. Sie unterstützen die Einrichtung von Berufsschulen, Fachschulen und berufsbildenden höheren Schulen und fördern die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Wirtschaft. Zuständigkeit der Länder ist auch die Kindergartenbildung. Sie sorgen für die Finanzierung und die Einrichtung von Kindergärten und stellen sicher, dass die Qualität der Betreuung und der Bildung den gesetzlichen Vorgaben entspricht.