(1) Die Ausbildung zur Heimhelferin und zum Heimhelfer erfolgt durch Absolvierung eines Kurses. Sie umfasst eine theoretische Ausbildung im Umfang von 200 Unterrichtseinheiten und ein Praktikum im Umfang von 200 Stunden.
(2) Für die theoretische Ausbildung werden nachstehende Module und Unterrichtseinheiten (UE) festgelegt:
1. Dokumentation 4 UE
2. Ethik und Berufskunde 5 UE
3. Erste Hilfe 18 UE
4. Grundzüge der angewandten Hygiene 6 UE
5. Grundpflege und Beobachtung 73 UE
6. Grundzüge der Pharmakologie 25 UE
7. Grundzüge der angewandten Ernährungslehre und Diätkunde 8 UE
8. Grundzüge der Ergonomie und Mobilisation 20 UE
9. Haushaltsführung 8 UE
10. Grundzüge der Gerontologie 8 UE
11. Grundzüge der Kommunikation und Konfliktbewältigung 20 UE
12. Grundzüge der Sozialen Sicherheit 5 UE
(3) Die praktische Ausbildung umfasst 200 Stunden, wobei 120 Stunden im ambulanten Bereich und 80 Stunden im (teil-) stationären Bereich zu absolvieren sind. Sie beinhaltet Praktikumsvorbereitung und Praktikumsreflexion.
(4) Die Module gemäß Abs. 2 und die praktische Ausbildung gemäß Abs. 3 decken das Ausbildungsmodul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ ab.
WSBBG-VO · Wiener Sozialbetreuungsberufegesetz-Verordnung
§ 2 Ausbildung zur Heimhelferin und zum Heimhelfer
…zur Heimhelferin und zum Heimhelfer erfolgt durch Absolvierung eines Kurses. Sie umfasst eine theoretische Ausbildung im Umfang von 200 Unterrichtseinheiten und ein Praktikum im Umfang von 200 Stunden. (2) Für die theoretische Ausbildung werden nachstehende Module und Unterrichtseinheiten (UE) festgelegt: 1. Dokumentation 4 UE 2. Ethik und Berufskunde 5 UE 3. Erste Hilfe 18…
§ 5 Inkrafttreten
…Nr. 48/2025 begonnen wurden, können auch nach den bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen der Verordnung der Wiener Landesregierung zum Wiener Sozialbetreuungsberufegesetz – WSBBG-VO, LGBl. für Wien Nr. 17/2008, fortgesetzt und abgeschlossen werden.…
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