§ 7 § 7
In Kraft seit 14. Mai 2026
Up-to-date
StSchAG-DVO
In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 34/2026 treten § 1 Abs. 1, Abs. 5 und Abs. 6, ausgenommen Abs. 6 Z 6, sowie § 5a mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 14. Mai 2026, in Kraft. § 1 Abs. 6 Z 6 tritt mit Ablauf des Schuljahres 2025/26 in Kraft. § 4a tritt zugleich mit der Änderung des § 4 StSchAG 2023 in Kraft, mit welcher erstmals nach Inkrafttreten dieser Verordnung der Ersatz des administrativen Mehraufwandes der Gemeinden durch das Land neu geregelt wird.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 34/2026
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