LandesrechtSteiermarkVerordnungenAusnahme vom Verbot des absichtlichen Fanges, der absichtlichen Störung und der absichtlichen Tötung von Wölfen (Canis lupus)§ 4

§ 4Umstände der Ausnahmen für den Risikowolf

In Kraft bis 31. Dezember 2026
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