BHMT - Erklärung des Pichlermooses in der Gemeinde Gaal zum Naturschutzgebiet Nr. 6
Vorwort
§ 1
§ 1 Gegenstand
Das unter dem Namen „Pichlermoos“ bekannte Hochmoor in der Gemeinde Gaal auf dem Grundstück Nr. 385, KG Gaal, polit. Bezirk Murtal, wird zum Naturschutzgebiet (Bestandschutzgebiet für Pflanzen und Tiere) erklärt. Dieses Gebiet wird als Naturschutzgebiet Nr. 6 „Pichlermoos“ bezeichnet.
§ 2
§ 2 Schutzzweck
Die Unterschutzstellung dient der Erhaltung des Biotopstandortes als sauer-oligotrophes Regenmoor, welches nach der FFH-Richtlinie dem Lebensraumtyp 7110 „Lebende Hochmoore“ entspricht. Geschützt werden insbesondere sämtliche Tier- und Pflanzenarten des Moorstandortes sowie seine moortypischen Strukturen (wie zum Beispiel Torfmoosbulte).
§ 3
§ 3 Verbote
Im Naturschutzgebiet sind alle Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, das Moor in seinem Bestand zu schädigen oder zu gefährden, insbesondere sind nachstehende Handlungen verboten:
1. die Veränderung von Gestalt und Beschaffenheit des Geländes und Bodens;
2. die Veränderung und Schädigung des Wasserhaushaltes, sofern hiefür nicht eine wasserrechtliche Bewilligung erteilt wurde;
3. die Entnahme von Pflanzen und Pflanzenteilen;
4. das Beunruhigen, Verfolgen, Fangen oder Töten von frei lebenden Tieren;
5. die Durchführung von Ablagerungen aller Art;
6. die Errichtung von Bauwerken oder Anlagen aller Art;
§ 4
§ 4 Ausnahmen von den Verboten
(1) Unberührt bleiben die Ausübung der Jagd und Fischerei, die Grasnutzung im bisherigen Ausmaß, Maßnahmen zum Schutz gegen Forstschädlinge sowie die fallweise Einzelstammentnahme der Fichte.
(2) Ausnahmen von den in § 3 genannten Verboten können von der Bezirksverwaltungsbehörde bewilligt werden, wenn der Eingriff dem Schutzzweck nicht widerspricht.
§ 5
§ 5 Abgrenzung des Schutzgebietes
Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch den in der Anlage 1 dargestellten mit den Grundstücksgrenzen großteils übereinstimmenden Plan im Maßstab 1:2.000.
§ 6
§ 6 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 13. Mai 2017, in Kraft.
§ 7
§ 7 Außerkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Erklärung des Pilchermooses zum Naturschutzgebiet (Bestandschutzgebiet für Pflanzen und Tiere), LGBl. Nr. 17 und 18, Stück 4 vom 21.1.1974 außer Kraft.
Anlage 1
Anl. 1
(Anm.: Der Plan ist als PDF dokumentiert).
Anhänge
Anlage 1: PlanPDF