LandesrechtSteiermarkVerordnungenBHSO - Naturschutzgebiet St.Anna/Aigen - Trockenwiese "Höll" in Aigen (Tierschutzgebiet)

BHSO - Naturschutzgebiet St.Anna/Aigen - Trockenwiese "Höll" in Aigen (Tierschutzgebiet)

In Kraft seit 23. Juli 1983
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§ 1 § 1

(1) Der südlich der Ortschaft Aigen, Marktgemeinde St. Anna/Aigen, gelegene Bereich einer Trockenwiese mit ihrer Umgebung wird zwecks Erhaltung als Lebensraum von schutzwürdigen und gefährdeten Tierarten in dem in der Anlage festgelegten Ausmaß zum Naturschutzgebiet (Tierschutzgebiet) erklärt.

(2) Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.

§ 2 § 2

Im Naturschutzgebiet sind nachstehende Handlungen verboten:

a) Das Errichten oder Aufstellen von Anlagen aller Art;

b) die Veränderung der Beschaffenheit oder Gestalt des Bodens;

c) die Vornahme von Aufschüttungen oder Lagerungen aller Art;

d) die Veränderung des natürlichen Wasserhaushaltes;

e) das Ablagern oder Zurücklassen von Abfällen aller Art;

f) das Töten, Fangen oder Sammeln von Insekten;

g) das Aufforsten, die Pflanzung von Obstintensivkulturen oder die Verwendung von Pesticiden;

h) das Betreten des Grundstückes Nr. 687/7, KG. Aigen, ausgenommen zur Durchführung behördlich angeordneter Pflegemaßnahmen.

§ 3 § 3

Ausnahmen von den im § 2 genannten Verboten können von der Bezirksverwaltungsbehörde bewilligt werden, wenn der Eingriff dem Zweck des Schutzes nicht widerspricht.

Anlage 1

Anl. 1

(Anm: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)

Anhänge

Plan
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