LandesrechtSteiermarkVerordnungenBHSO - Naturschutzgebiet St.Anna/Aigen - Trockenwiese "Höll" in Aigen (Tierschutzgebiet)§ 3

§ 3§ 3

In Kraft seit 23. Juli 1983
Up-to-date

Ausnahmen von den im § 2 genannten Verboten können von der Bezirksverwaltungsbehörde bewilligt werden, wenn der Eingriff dem Zweck des Schutzes nicht widerspricht.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden