LandesrechtSteiermarkVerordnungenBHSO - Naturschutzgebiet St.Anna/Aigen - Trockenwiese "Höll" in Aigen (Tierschutzgebiet)§ 1

§ 1§ 1

In Kraft seit 23. Juli 1983
Up-to-date

(1) Der südlich der Ortschaft Aigen, Marktgemeinde St. Anna/Aigen, gelegene Bereich einer Trockenwiese mit ihrer Umgebung wird zwecks Erhaltung als Lebensraum von schutzwürdigen und gefährdeten Tierarten in dem in der Anlage festgelegten Ausmaß zum Naturschutzgebiet (Tierschutzgebiet) erklärt.

(2) Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.

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