LandesrechtSteiermarkVerordnungenBHDL - Naturschutzgebiet Lannach - Kettischgründe (Tier- und Pflanzenschutzgebiet)

BHDL - Naturschutzgebiet Lannach - Kettischgründe (Tier- und Pflanzenschutzgebiet)

In Kraft seit 09. Februar 1991
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§ 1

§ 1

1. Das Gebiet der Kettischgründe mit mehreren Ziegelteichen auf den Gst. Nr. 523/1, 548, 491, 484/2, 478, 493/2, 467/1 Südostteil und 473 Südostteil, alle KG. Lannach, Gemeinde Lannach, wird zwecks Erhaltung als Feuchtbiotop und als Standort und Lebensraum schutzwürdiger und gefährdeter Pflanzenarten sowie als ökologisches Refugium für viele Tierarten zum Naturschutzgebiet (Tier und Pflanzenschutzgebiet) erklärt.

2. Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.

§ 2

§ 2

Im Naturschutzgebiet sind nachstehende Handlungen verboten:

a) das Errichten von Bauten und Anlagen aller Art;

b) das Verändern der Beschaffenheit oder der Gestalt der Ufer und des Bodens;

c) die Vornahme von Aufschüttungen und Ablagerungen aller Art;

d) die mutwillige Beunruhigung von Tieren (jagdliche Zwecke ausgenommen);

e) das großflächige Um und Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern mit Ausnahme kleinflächiger Plenterungen, die jährlich nicht mehr als 10 % des Schutzgebietes umfassen dürfen;

f) die Veränderung des natürlichen Wasserhaushaltes und der Wassergüte;

g) das Einbringen von mineralischem oder organischem Dünger;

h) die landwirtschaftliche Nutzung als Acker;

i) das mehr als zweimalige Mähen der Wiesen pro Jahr (Mahdzeiten: Ende Juni und Ende August);

j) die Beleuchtung des Schutzgebietes mit künstlichen Lichtquellen;

k) das Lagern, Zelten, Errichten von Feuerstellen und die Erzeugung unnötigen Lärms.

1) das Ablagern oder Zurücklassen von Abfällen.

§ 3

§ 3

Ausnahmen von den im § 2 genannten Verboten können von der Bezirksverwaltungsbehörde bewilligt werden, wenn der Eingriff dem Zweck des Schutzes nicht widerspricht.

§ 4

§ 4

(1) Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg vom 4. August 1987, verlautbart in der „Grazer Zeitung Amtsblatt für die Steiermark“, Jahrgang 1987, Stück 36, außer Kraft.

Anlage 1

Anl. 1

(Anm: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)

Anhänge

Plan
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