1. Das Gebiet der Kettischgründe mit mehreren Ziegelteichen auf den Gst. Nr. 523/1, 548, 491, 484/2, 478, 493/2, 467/1 Südostteil und 473 Südostteil, alle KG. Lannach, Gemeinde Lannach, wird zwecks Erhaltung als Feuchtbiotop und als Standort und Lebensraum schutzwürdiger und gefährdeter Pflanzenarten sowie als ökologisches Refugium für viele Tierarten zum Naturschutzgebiet (Tier und Pflanzenschutzgebiet) erklärt.
2. Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise