LandesrechtSalzburgVerordnungenVerordnung betreffend die Erstellung externer Notfallpläne

Verordnung betreffend die Erstellung externer Notfallpläne

In Kraft seit 27. Juli 2007
Up-to-date

§ 1

Anwendungsbereich

§ 1

Diese Verordnung gilt in Bezug auf die Erstellung von externen Notfallplänen für die Betriebe, auf die der Abschnitt 8a der Gewerbeordnung 1994 Anwendung findet, sowie auf Betriebe und Anlagen nach § 9c des Katastrophenhilfegesetzes durch die Bezirksverwaltungsbehörden.

§ 2

Form und Inhalt externer Notfallpläne

§ 2

Form und Inhalt externer Notfallpläne ergeben sich aus der Anlage 1.

§ 3

Einteilung der Gefahrenstufen und Maßnahmen

§ 3

(1) Zur einheitlichen Gestaltung der externen Notfallpläne werden die in Betrieben gemäß § 1 sich ereignenden Unfälle in vier Gefahrenstufen eingeteilt, die in den Abs 2 bis 5 beschrieben werden und für die die darin vorgesehenen Maßnahmen seitens des Betriebes bzw der Bezirksverwaltungsbehörde vorzusehen sind.

(2) Gefahrenstufe I:

Es sind keine Auswirkungen des Ereignisses außerhalb des Betriebsgeländes und keine Belastungen von Grund- und/oder Oberflächengewässern zu besorgen.

Als vom Betrieb zu veranlassende Maßnahmen sind vorzusehen:

1. allfällige Alarmierung von Katastrophenhilfsdiensten;

2. Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde mittels des Formulars "Stufe I – Meldung" (Anlage 2);

3. Information benachbarter Betriebe.

(3) Gefahrenstufe II:

Das Ereignis ist außerhalb des Betriebsgeländes deutlich wahrnehmbar und kann insbesondere Belästigungen durch Rauch, Dampf, Geruch, Lärm oder Erschütterungen zur Folge haben. Es ist jedoch keine Gefährdung von Personen, Sachen oder der Umwelt außerhalb des Betriebes zu erwarten.

Als vom Betrieb bzw von der Bezirksverwaltungsbehörde zu veranlassende Maßnahmen sind vorzusehen:

1. sofortige Meldung des Eintritts des Ereignisses durch den Betrieb an die Bezirksverwaltungsbehörde mittels des Formulars "Sofortmeldung" (Anlage 3);

2. Meldung der ersten verfügbaren Informationen über das Ereignis durch den Betrieb an die Bezirksverwaltungsbehörde mittels des Formulars "Ereignismeldung" (Anlage 4);

3. anlassbezogene Information der Bevölkerung durch die Bezirksverwaltungsbehörde.

(4) Gefahrenstufe III:

Auf Grund des Ereignisses sind Beeinträchtigungen von Grundund/oder Oberflächengewässern oder Gefährdungen von Personen, Sachen oder der Umwelt außerhalb des Betriebsgeländes zu erwarten oder bereits gegeben.

Als vom Betrieb bzw von der Bezirksverwaltungsbehörde zu veranlassende Maßnahmen sind vorzusehen:

1. sofortige Meldung des Eintritts des Ereignisses durch den Betrieb an die Bezirksverwaltungsbehörde mittels des Formulars "Sofortmeldung" (Anlage 3);

2. Meldung der ersten verfügbaren Informationen über das Ereignis durch den Betrieb an die Bezirksverwaltungsbehörde mittels des Formulars "Ereignismeldung" (Anlage 4);

3. Warnung und Information der Bevölkerung durch die Bezirksverwaltungsbehörde sowie Einleitung von Abhilfemaßnahmen.

(5) Gefahrenstufe IV:

Das Ereignis geht über die Gefahrenstufe III hinaus und stellt eine Katastrophe mit weitreichenden Auswirkungen dar. Als vom Betrieb bzw von der Bezirksverwaltungsbehörde zu veranlassende Maßnahmen sind vorzusehen:

1. sofortige Meldung des Eintritts des Ereignisses und Meldung der ersten verfügbaren Informationen über das Ereignis durch den Betrieb an die Bezirksverwaltungsbehörde mittels der in den Anlagen 3 und 4 enthaltenen Formulare;

2. zusätzlich zu den Maßnahmen gemäß Abs 4 Z 3 erforderlichenfalls Alarmierung der Bevölkerung und der Krisenstäbe und unverzügliche Information der Landesregierung.

§ 4

Vorsorgliche Information

§ 4

Die Inhaber der Betriebe haben die Bezirksverwaltungsbehörde über absehbare Betriebszustände, durch die voraussichtlich Beeinträchtigungen verursacht werden, die außerhalb des jeweiligen Betriebsgeländes optisch, akustisch, durch Geruch oder sonstige Sinneseindrücke deutlich wahrnehmbar sein werden, mittels des Formulars "Vorsorgliche Information" (Anlage 5) zu informieren.

§ 5 Betreten und Besichtigen der Betriebe, Auskunftspflicht

§ 5 § 5

Die Inhaber der Betriebe sind verpflichtet, der Bezirksverwaltungsbehörde und den an der Erstellung der externen Notfallpläne beteiligten Katastrophenhilfsdiensten das Betreten und die Besichtigung des jeweiligen Betriebes zu gestatten und die verlangten Auskünfte zu erteilen, soweit dies für die Erstellung externer Notfallpläne erforderlich ist.

§ 6 Planung von Abhilfemaßnahmen

§ 6 § 6

(1) Die externen Notfallpläne haben jedenfalls Maßnahmen bis zu jener Entfernung vom Betrieb zu enthalten, innerhalb der mit solchen Auswirkungen eines schweren Unfalls gerechnet werden muss, die das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder die Umwelt gefährden können.

(2) Die Planung von Abhilfemaßnahmen richtet sich nach der Art des Betriebes und der Reichweite der für möglich gehaltenen Auswirkungen eines schweren Unfalls. Dabei sind zu berücksichtigen:

1. Informationen, die vom Betriebsinhaber, von Behörden, die für die Genehmigung der Errichtung des Betriebes und/oder Überprüfung des Betriebes zuständig sind, von der Standortgemeinde sowie von allenfalls betroffenen anderen Gemeinden und Bezirksverwaltungsbehörden zur Verfügung gestellt werden;

2. Informationen über betriebsinterne Maßnahmen im Fall eines schweren Unfalls.

§ 7 Umsetzungshinweis

§ 7 § 7

Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (ABl Nr L 197 vom 24. Juli 2012).

§ 8 Inkrafttreten

§ 8 § 8

(1) Diese Verordnung tritt mit 27. Juli 2007 in Kraft.

(2) § 7 und die Anlage 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 30/2016 treten mit 5. März 2016 in Kraft.

Anl. 1

Anhänge

Anlage 1
PDF

Anl. 2

Anlage 2

Betreff: Externer Notfallplan; Meldung bei Unfällen der Gefahrenstufe I

Firma/Betrieb:

Ort des Ereignisses (Gebäude, sonstige betroffene Anlagen):

Zeitpunkt des Beginns des Ereignisses:

Datum:

Uhrzeit:

Kurzbeschreibung des Ereignisses einschließlich der freigesetzten Stoffe udgl:

Schwerpunkt des Ereignisses (Mehrfachangaben möglich):

O umweltrelevantes Ereignis

O sicherheitsrelevantes Ereignis

Nähere Ausführungen:

Eigene Einstufung des Ereignisses:

Gefahrenstufe I O Keine Auswirkung außerhalb des Betriebes

Kurze Begründung:

Datum, Uhrzeit und Unterschrift:

Verteiler:

Bezirksverwaltungsbehörde:

Benachbarte Anlagenbetreiber:

Vermerk:

Die Meldung wurde von ......................................am

................. um ............................. Uhr

erstattet.

O per Fax

O per E-Mail

O telefonisch

Anl. 3

Anlage 3

Betreff: Externer Notfallplan; Sofortmeldung bei Unfällen der Gefahrenstufen II bis IV

Firma/Betrieb:

Ort des Ereignisses (Gebäude, sonstige betroffene Anlage):

Zeitpunkt des Beginns des Ereignisses:

Datum:

Uhrzeit:

Witterung vor Ort:

Temperatur: ........................°C

Windrichtung: .....................

Windgeschwindigkeit: ......... km/h

Kurzbeschreibung des Ereignisses einschließlich der freigesetzten

Stoffe:

Art der Beeinträchtigung (zum Meldezeitpunkt; Mehrfachangaben möglich):

O umweltrelevant

O sicherheitsrelevant

Nähere Ausführungen:

Mögliche oder bereits eingetretene Wirkung:

O Belästigung (Geruch, Lärm)

O Gewässergefährdung

O Gesundheitsgefährdung

O Explosionsgefahr

Eigene Einstufung des Ereignisses und Sofortmaßnahmen:

O Gefahrenstufe II O Gefahrenstufe III O Gefahrenstufe IV

Warnung betriebsintern: Warnung betriebsintern:

O durchgeführt O durchgeführt

O nicht notwendig

Information der Öffentlichkeit: Information der Öffentlichkeit:

O erforderlich O erforderlich

O nicht erforderlich O nicht erforderlich

Datum, Uhrzeit und Unterschrift:

Verteiler:

intern: werksinterne Stellen

extern: Feuerwehr, Rettungsdienste, Exekutive, Gemeinde,

Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, Arbeitsinspektorat

Vermerk:

Die Sofortmeldung wurde von ................................

am ........................... um ...................... Uhr

erstattet.

O per Fax

O per E-Mail

O telefonisch

Anl. 4

Anlage 4

Betreff: Externer Notfallplan; Ereignismeldung bei Unfällen der Gefahrenstufen II bis IV

zur Sofortmeldung vom ........................................

Firma/Betrieb:

Ort des Ereignisses (Gebäude, sonstige betroffene Anlagen):

Gefahrenstufe:

O II

O III

O IV

Personenschaden:

O ja O nein

Verletzte: .......................

Tote: ..............................

Kurzbeschreibung des Ereignisses einschließlich der freigesetzten

Stoffe, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw Bewältigung des Ereignisses:

Eingesetzte Einsatzkräfte:

O Betriebsfeuerwehr O Berufsfeuerwehr O Freiwillige

Feuerwehr(en)

O Betrieblicher Sanitätsdienst O Rettungsdienst O Notarzt

Warnung ist erfolgt: Entwarnung ist bereits gegeben:

betriebsintern O ja O nein betriebsintern O ja O nein

extern O ja O nein extern O ja O nein

Sonstige getroffene Maßnahmen:

Datum, Uhrzeit und Unterschrift:

Verteiler:

intern: werksinterne Stellen

extern: Feuerwehr, Rettungsdienste, Exekutive, Gemeinde,

Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, Arbeitsinspektorat

Vermerk:

Die Ergebnismeldung wurde von...............................

am ............................. um ................ Uhr

erstattet.

O per Fax

O per E-Mail

O telefonisch

Anl. 5

Anlage 5

Betreff: Externer Notfallplan/Vorsorgliche Information

über absehbare Betriebszustände, durch die voraussichtlich Auswirkungen verursacht werden, die außerhalb des Betriebsgeländes optisch, akustisch, durch Geruch oder sonstige Sinneseindrücke deutlich wahrnehmbar sein werden

Firma/Betrieb:

Ort des Ereignisses (Gebäude, sonstige betroffene Anlagen):

Kurzbeschreibung über die Art des Ereignisses:

O Vorbereitung zur Inbetriebnahme: ............................

O Anfahren

O Abfahren

O Wartungs-/Reparaturarbeiten: .................................

..............................................................

O Anlagenteil außer Betrieb: ...................................

O Anlagenausfall

O ..............................................................

O Dauer: O voraussichtlich O tatsächlich

von...................... bis ................................

(Datum und Uhrzeit) (Datum und Uhrzeit)

Auswirkungen

O Lärm O voraussichtlich O tatsächlich

O Geruch O voraussichtlich O tatsächlich

O sichtbare Emission:.......................................

O erhöhte Emission: ........................................

Erläuterungen (Ursache, Maßnahmen udgl):

Datum, Uhrzeit und Unterschrift:

Verteiler:

intern: werksinterne Stellen

extern: Feuerwehr, Rettungsdienste, Exekutive, Gemeinde,

Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, Arbeitsinspektorat

Vermerk:

Die vorsorgliche Information wurde von ......................

am ........................... um ....................... Uhr

erstattet.

O per Fax

O per E-Mail

O telefonisch