§ 7 Strafbestimmung — Fiaker-Betriebsordnung
Rückverweise
Das Zuwiderhandeln gegen die Bestimmungen dieser Verordnung ist gemäß § 12 Abs. 1 lit. e des Fiakergesetzes als Verwaltungsübertretung zu bestrafen.
…Landesverwaltungsgericht Tirol, in Bestätigung eines Bescheides der belangten Behörde vom 14. Mai 2024, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung dem Revisionswerber gemäß § 7 Abs. 3 Z 3 lit. b, § 24 Abs. 1 Z 1 und § 26 Abs. …
…Linz über das Vermögen der Antragsgegnerin zum AZ *** mit Beschluss vom 5.12.2025 das Insolvenzverfahren und bestellte C *** zum Masseverwalter. Dadurch wurde das Berufungsverfahren gemäß § 7 Abs 1 IO (iVm § 6 Abs 1 IO ) - ex lege ( 9 Ob 376/97b mwN) - unterbrochen, zumal die vom Löschungsantrag des Antragstellers umfasste Marke…