Vorwort
§ 1
§ 1
1. Der Standesamtsbezirk Kaistersteinbruch wird aufgelöst. Das Gebiet der Gemeinde Kaisersteinbruch wird dem Standesamtsbezirk Bruckneudorf zugewiesen.
2. Der Standesamtsbezirk Neudorf bei Parndorf wird aufgelöst. Die Gebiete der Gemeinden Neudorf bei Parndorf und Potzneusiedl werden dem Standesamtsbezirk Gattendorf-Neudorf zugewiesen.
3. Der Standesamtsbezirk Edelstal wird aufgelöst. Das Gebiet der Gemeinde Edelstal wird dem Standesamtsbezirk Kittsee zugewiesen.
§ 2
§ 2
Die Standesamtsbezirke Kleinhöflein im Burgenland und Sankt Georgen am Leithagebirge werden aufgelöst. Die Gebiete der Gemeinden Kleinhöflein im Burgenland und Sankt Georgen am Leithagebirge werden dem Standesamtsbezirk Eisenstadt zugewiesen.
§ 3
§ 3
1. Der Standesamtsbezirk Loretto wird aufgelöst. Die Gebiete der Gemeinden Loretto und Stotzing werden dem Standesamtsbezirk Leithaprodersdorf zugewiesen.
2. Die Gemeinde Zagersdorf wird aus dem Standesamtsbezirk Klingenbach ausgeschieden und das Gebiet dieser Gemeinde dem Standesamtsbezirk Siegendorf im Burgenland zugewiesen.
3. Der Standesamtsbezirk Steinbrunn führt nunmehr die Bezeichnung Steinbrunn-Zillingtal.
§ 4
§ 4
1. Der Standesamtsbezirk Draßburg führt nunmehr die Bezeichnung Draßburg-Baumgarten.
2. Die Gemeinde Antau wird aus dem Standesamtsbezirk Stöttera und die Gemeinde Hirm aus dem Standesamtsbezirk Krensdorf ausgeschieden. Die Gebiete dieser Gemeinden bilden nunmehr den Standesamtsbezirk Hirm-Antau.
3. Die Gemeinde Walbersdorf wird aus dem Standesamtsbezirk Pöttelsdorf ausgeschieden und das Gebiet dieser Gemeinde dem Standesamtsbezirk Mattersburg zugewiesen.
4. Der Standesamtsbezirk Stöttera wird aufgelöst. Das Gebiet der Gemeinde Stöttera wird dem Standesamtsbezirk Pöttelsdorf zugewiesen.
5. Der Standesamtsbezirk Krensdorf wird aufgelöst. Das Gebiet der Gemeinde Krensdorf wird dem Standesamtsbezirk Sigleß zugewiesen.
§ 5
§ 5
1. Der Gemeinde Oberrabnitz wird aus dem Standesamtsbezirk Unterrabnitz ausgeschieden und das Gebiet dieser Gemeinde dem Standesamtsbezirk Draßmarkt zugewiesen.
2. Der Standesamtsbezirk Frankenau wird aufgelöst und die Gemeinde Unterpullendorf aus dem Standesamtsbezirk Oberpullendorf ausgeschieden. Die Gebiete der Gemeinden Frankenau, Großmutschen, Kleinmutschen und Unterpullendorf bilden nunmehr den Standesamtsbezirk Frankenau-Unterpullendorf.
3. Die Gemeinde Weingraben wird aus dem Standesamtsbezirk Draßmarkt ausgeschieden und das Gebiet dieser Gemeinde dem Standesamtsbezirk Kaisersdorf zugewiesen.
4. Die Gemeinde Lindgraben wird aus dem Standesamtsbezirk Markt Sankt Martin ausgeschieden und das Gebiet dieser Gemeinde dem Standesamtsbezirk Kobersdorf zugewiesen.
5. Die Gemeinde Strebersdorf wird aus dem Standesamtsbezirk Frankenau ausgeschieden und das Gebiet dieser Gemeinde dem Standesamtsbezirk Lutzmannsburg zugewiesen.
6. Die Gemeinden Liebing und Rattersdorf werden aus dem Standesamtsbezirk Lockenhaus und die Gemeinde Oberloisdorf aus dem Standesamtsbezirk Steinberg an der Rabnitz ausgeschieden. Die Gebiete dieser Gemeinden werden dem Standesamtsbezirk Mannersdorf an der Rabnitz zugewiesen.
7. Der Standesamtsbezirk Unterrabnitz führt nunmehr die Bezeichnung Piringsdorf-Unterrabnitz.
8. Der Standesamtsbezirk Unterfrauenhaid führt nunmehr die Bezeichnung Raiding-Unterfrauenhaid.
9. Der Standesamtsbezirk Steinberg an der Rabnitz führt nunmehr die Bezeichnung Steinberg-Dörfl.
§ 6
§ 6
1. Der Standesamtsbezirk Deutsch Schützen führt nunmehr die Bezeichnung Deutsch Schützen-Eisenberg.
2. die Gemeinde Jabing wird aus dem Standesamtsbezirk Rotenturm an der Pinka, die Gemeinde Kleinzicken aus dem Standesamtsbezirk Mischendorf und die Gemeinde Welgersdorf aus dem Standesamtsbezirk Hannersdorf ausgeschieden. Die Gebiete dieser Gemeinden werden dem Standesamtsbezirk Großpetersdorf zugewiesen.
3. Der Standesamtsbezirk Markt Neuhodis wird aufgelöst. Die Gebiete der Gemeinden Althodis und Markt Neuhodis werden dem Standesamtsbezirk Rechnitz zugewiesen.
4. Die Gemeinde Unterschützen wird aus dem Standesamtsbezirk Bad Tatzmannsdorf ausgeschieden und das Gebiet dieser Gemeinde dem Standesamtsbezirk Oberschützen zugewiesen.
5. Die Gemeinde Sankt Martin in der Wart wird aus dem Standesamtsbezirk Stadtschlaining ausgeschieden und das Gebiet dieser Gemeinde dem Standesamtsbezirk Oberwart zugewiesen.
6. Die Gemeinde Hochart wird aus dem Standesamtsbezirk Riedlingsdorf in Pinkafeld ausgeschieden und das Gebiet dieser Gemeinde dem Standesamtsbezirk Pinkafeld zugewiesen.
7. Die Gemeinde Zuberbach wird aus dem Standesamtsbezirk Markt Neuhodis ausgeschieden und das Gebiet dieser Gemeinde dem Standesamtsbezirk Weiden bei Rechnitz zugewiesen.
8. Die Gemeinde Weinberg im Burgenland wird aus dem Standesamtsbezirk Oberschützen ausgeschieden und das Gebiet dieser Gemeinde dem Standesamtsbezirk Riedlingsdorf in Pinkafeld zugewiesen.
§ 7
§ 7
1. Die Gemeinde Neudauberg wird aus dem Standesamtsbezirk Stinatz ausgeschieden und das Gebiet dieser Gemeinde dem Standesamtsbezirk Bocksdorf in Stegersbach zugewiesen.
2. Der Standesamtsbezirk Gerersdorf bei Güssing führt nunmehr die Bezeichnung Gerersdorf-Sulz.
3. Die Gemeinde Glasing wird aus dem Standesamtsbezirk Kleinmürbisch in Güssing, die Gemeinde Steingraben aus dem Standesamtsbezirk Gerersdorf bei Güssing und die Gemeinde Urbersdorf aus dem Standesamtsbezirk Strem ausgeschieden. Die Gebiete dieser Gemeinden werden dem Standesamtsbezirk Güssing zugewiesen.
4. Der Standesamtsbezirk Kleinmürbisch in Güssing führt nunmehr die Bezeichnung Neustift bei Güssing in Güssing.
§ 8
§ 8
Der Standesamtsbezirk Rax in Jennersdorf wird aufgelöst und die Gebiete der Gemeinden Grieselstein, Henndorf im Burgenland und Rax dem Standesamtsbezirk Jennersdorf zugewiesen.