1. Die Gemeinde Neudauberg wird aus dem Standesamtsbezirk Stinatz ausgeschieden und das Gebiet dieser Gemeinde dem Standesamtsbezirk Bocksdorf in Stegersbach zugewiesen.
2. Der Standesamtsbezirk Gerersdorf bei Güssing führt nunmehr die Bezeichnung Gerersdorf-Sulz.
3. Die Gemeinde Glasing wird aus dem Standesamtsbezirk Kleinmürbisch in Güssing, die Gemeinde Steingraben aus dem Standesamtsbezirk Gerersdorf bei Güssing und die Gemeinde Urbersdorf aus dem Standesamtsbezirk Strem ausgeschieden. Die Gebiete dieser Gemeinden werden dem Standesamtsbezirk Güssing zugewiesen.
4. Der Standesamtsbezirk Kleinmürbisch in Güssing führt nunmehr die Bezeichnung Neustift bei Güssing in Güssing.
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