1. Der Gemeinde Oberrabnitz wird aus dem Standesamtsbezirk Unterrabnitz ausgeschieden und das Gebiet dieser Gemeinde dem Standesamtsbezirk Draßmarkt zugewiesen.
2. Der Standesamtsbezirk Frankenau wird aufgelöst und die Gemeinde Unterpullendorf aus dem Standesamtsbezirk Oberpullendorf ausgeschieden. Die Gebiete der Gemeinden Frankenau, Großmutschen, Kleinmutschen und Unterpullendorf bilden nunmehr den Standesamtsbezirk Frankenau-Unterpullendorf.
3. Die Gemeinde Weingraben wird aus dem Standesamtsbezirk Draßmarkt ausgeschieden und das Gebiet dieser Gemeinde dem Standesamtsbezirk Kaisersdorf zugewiesen.
4. Die Gemeinde Lindgraben wird aus dem Standesamtsbezirk Markt Sankt Martin ausgeschieden und das Gebiet dieser Gemeinde dem Standesamtsbezirk Kobersdorf zugewiesen.
5. Die Gemeinde Strebersdorf wird aus dem Standesamtsbezirk Frankenau ausgeschieden und das Gebiet dieser Gemeinde dem Standesamtsbezirk Lutzmannsburg zugewiesen.
6. Die Gemeinden Liebing und Rattersdorf werden aus dem Standesamtsbezirk Lockenhaus und die Gemeinde Oberloisdorf aus dem Standesamtsbezirk Steinberg an der Rabnitz ausgeschieden. Die Gebiete dieser Gemeinden werden dem Standesamtsbezirk Mannersdorf an der Rabnitz zugewiesen.
7. Der Standesamtsbezirk Unterrabnitz führt nunmehr die Bezeichnung Piringsdorf-Unterrabnitz.
8. Der Standesamtsbezirk Unterfrauenhaid führt nunmehr die Bezeichnung Raiding-Unterfrauenhaid.
9. Der Standesamtsbezirk Steinberg an der Rabnitz führt nunmehr die Bezeichnung Steinberg-Dörfl.
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