1. Der Standesamtsbezirk Draßburg führt nunmehr die Bezeichnung Draßburg-Baumgarten.
2. Die Gemeinde Antau wird aus dem Standesamtsbezirk Stöttera und die Gemeinde Hirm aus dem Standesamtsbezirk Krensdorf ausgeschieden. Die Gebiete dieser Gemeinden bilden nunmehr den Standesamtsbezirk Hirm-Antau.
3. Die Gemeinde Walbersdorf wird aus dem Standesamtsbezirk Pöttelsdorf ausgeschieden und das Gebiet dieser Gemeinde dem Standesamtsbezirk Mattersburg zugewiesen.
4. Der Standesamtsbezirk Stöttera wird aufgelöst. Das Gebiet der Gemeinde Stöttera wird dem Standesamtsbezirk Pöttelsdorf zugewiesen.
5. Der Standesamtsbezirk Krensdorf wird aufgelöst. Das Gebiet der Gemeinde Krensdorf wird dem Standesamtsbezirk Sigleß zugewiesen.
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