Anl. 2
In Kraft seit 01. Januar 2017
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Anhänge
Anlage 2PDFFiVO · Fischereiverordnung
§ 7
…2. Abschnitt Vorschriften für die Ausübung der Fischerei 1. Unterabschnitt Fanggeräte und deren Anwendung § 7*) Weidgerechtes Verhalten (1) Das Angelgerät ist beim Fischen durch den…
§ 17
…Unterabschnitt Besatzmaßnahmen § 17*) Aussetzen von Fischen und Krebsen, Besatzmaßnahmen (1) Fische und Krebse dürfen nur ausgesetzt werden, wenn dadurch die Ziele des Fischereigesetzes (§ 2 und § 16 Abs. 1) nicht beeinträchtigt werden. Besatzmaßnahmen sind sorgfältig zu planen und müssen entsprechend dem Besatzzweck (Neuansiedlung, Wiederbesatz, Bestandsstützung, Besatz zur Ertragssteigerung) durchgeführt…
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