Anl. 1
In Kraft seit 01. Januar 2026
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Anhänge
Anlage 1PDFFiVO · Fischereiverordnung
§ 10
…2. Unterabschnitt Fischerei für sonstige Zwecke § 10*) Verwendung elektrischer Fangvorrichtungen (1) Die Elektrofischerei darf nur zum Zweck der Rettung eines gefährdeten Fischbestandes, der Bestandsaufnahme, der Beweissicherung, des Laichfischfanges, der Ausbildung der Elektrofischer und wissenschaftlicher Untersuchungen ausgeübt…
§ 17
…5. Unterabschnitt Besatzmaßnahmen § 17*) Aussetzen von Fischen und Krebsen, Besatzmaßnahmen (1) Fische und Krebse dürfen nur ausgesetzt werden, wenn dadurch die Ziele des Fischereigesetzes (§ 2 und § 16 Abs. 1) nicht beeinträchtigt werden. Besatzmaßnahmen sind…
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