LandesrechtVorarlbergArt. 15a VereinbarungenPersonalaufwand für Lehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen,Förderung des Wohnbaus, Wohnhaussanierung

Personalaufwand für Lehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen,Förderung des Wohnbaus, Wohnhaussanierung

In Kraft bis 14. August 2026
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