§ 26 In- und Außerkrafttreten
In Kraft seit 17. Juli 2026
Up-to-date
WERUG 2020
Gliederung
8. Abschnitt Schluss- und Übergangsbestimmungen
§ 26 In- und Außerkrafttreten
(1) Die Änderungen gemäß LGBl. für Wien Nr. 28/2026 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) § 22a tritt mit 1. Jänner 2030 außer Kraft.
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