§ 24 In- und Außerkrafttreten
In Kraft seit 17. Juli 2026
Up-to-date
W-EEffG 2026
Gliederung
4. Abschnitt Schluss- und Übergangsbestimmungen
§ 24 In- und Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) § 20 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft.
Rückverweise