§ 62h Übergangsbestimmung zur 40. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
§ 46 Z 3 in der Fassung der 40. Novelle zu diesem Gesetz ist auf Verurteilungen gemäß §§ 92, 201 bis 211, 213 bis 217 und 312a StGB nur anzuwenden, wenn die zur Verurteilung führende Straftat nach dem 31. Dezember 2013 begangen wurde.
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