(1) Leistungen und Zuschüsse, die nicht in einer einmaligen Leistung bestehen, sind von dem Zeitpunkt an zu gewähren, in dem die Voraussetzungen für ihre Gewährung erfüllt sind, frühestens jedoch vom 1. Tag des Monats an, in dem der Antrag bei einer Einbringungsstelle eingelangt ist.
(2) Leistungen und Zuschüsse, die nicht in einer einmaligen Leistung bestehen, sind befristet für einen bestimmten Zeitraum zu gewähren, der fünf Jahre nicht übersteigen darf.
(3) Hat der Mensch mit Behinderungen privatrechtliche Ansprüche im Sinn des § 2 Abs. 2 lit. b, so sind Leistungen und Zuschüsse unbeschadet der Verpflichtung nach § 31 Abs. 3 bis zur tatsächlichen Durchsetzung seiner Ansprüche als Vorausleistung zu gewähren.
(4) Leistungen und Zuschüsse, die nicht in einer einmaligen Leistung bestehen, können während der zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 bestehenden behördlichen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und der zwischenmenschlichen Kontakte abweichend von Abs. 1 bereits vor dem 1. Tag des Monates, in dem der Antrag bei einer Einbringungsstelle eingelangt ist, frühestens jedoch vom 15. März 2020 an, gewährt werden.
Rückverweise
TTHG · Teilhabegesetz, Tiroler
§ 33 § 33
(1) Leistungen und Zuschüsse, die nicht in einer einmaligen Leistung bestehen, sind von dem Zeitpunkt an zu gewähren, in dem die Voraussetzungen für ihre Gewährung erfüllt sind, frühestens jedoch vom 1. Tag des Monats an, in dem der Antrag bei einer Einbringungsstelle eingelangt ist. (2) Leistungen…
§ 28 § 28
… 2 lit. a, d) Angaben über privatrechtliche Ansprüche im Sinn des § 2 Abs. 2 lit. b bzw. § 33 Abs. 3, e) im Fall der beabsichtigten Verlängerung einer bereits gewährten bzw. laufenden Leistung der Verlaufsbericht der Dienstleisterin, f) im Fall des Bestehens von…
§ 32 § 32
…gesetzlichen Aufgaben jeweils erforderlich ist. (2) Zum Zweck der Prüfung der Subsidiarität (§ 2 Abs. 2) bzw. der Möglichkeit einer Vorausleistung (§ 33 Abs. 3) haben die ordentlichen Gerichte und zum Zweck der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen nach § 4 Abs. 2 haben die Fremdenbehörden den…