(1) Der Mensch mit Behinderungen bzw. dessen gesetzliche Vertreterin, im Fall des § 16 die antragstellende Dienstgeberin, im Fall des § 18 der Schulerhalter und im Fall des § 19 der Erhalter der Kinderbetreuungseinrichtung sowie die zur Leistung des Kostenbeitrags verpflichteten Personen haben alle zur Durchführung des Verfahrens erforderlichen Angaben zu machen sowie die nach § 28 erforderlichen Unterlagen und Nachweise vorzulegen.
(2) Der Mensch mit Behinderungen bzw. dessen gesetzliche Vertreterin haben darüber hinaus
a) an der Beurteilung der Behinderungen,
b) an der Erhebung des individuellen Unterstützungsbedarfs,
c) an der Beurteilung der Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit sowie des notwendigen Ausmaßes der beantragten Leistung bzw. des beantragten Zuschusses sowie
d) an den zu diesen Zwecken erforderlichen Befundaufnahmen durch Sachverständige
mitzuwirken.
(3) Der Mensch mit Behinderungen hat privatrechtliche Ansprüche gegenüber Dritten, die dem gleichen Zweck wie Leistungen und Zuschüsse nach diesem Gesetz dienen, zu verfolgen, soweit dies nicht offensichtlich aussichtslos oder unzumutbar ist.
(4) Wenn und solange die in den Abs. 1, 2 und 3 genannten Verpflichteten ihrer Mitwirkung ohne triftigen Grund nicht nachkommen, kann die Gewährung einer Leistung bzw. eines Zuschusses abgelehnt oder diese nur eingeschränkt gewährt werden, und im Fall des Abs. 3 eine Vorausleistung eingestellt werden, wenn die zur Mitwirkung verpflichtete Person über die Folgen dieses Verhaltens vorher nachweislich belehrt wurde.
Rückverweise
TTHG · Teilhabegesetz, Tiroler
§ 31 § 31
(1) Der Mensch mit Behinderungen bzw. dessen gesetzliche Vertreterin, im Fall des § 16 die antragstellende Dienstgeberin, im Fall des § 18 der Schulerhalter und im Fall des § 19 der Erhalter der Kinderbetreuungseinrichtung sowie die zur Leistung des Kostenbeitrags verpflichteten Personen haben alle …
§ 34 § 34
…Die nach § 31 Abs. 1 zur Mitwirkung Verpflichteten haben jede Änderung in den für die Gewährung der Leistung bzw. des Zuschusses und die Bemessung des Kostenbeitrages maßgeblichen…
§ 33 § 33
…privatrechtliche Ansprüche im Sinn des § 2 Abs. 2 lit. b, so sind Leistungen und Zuschüsse unbeschadet der Verpflichtung nach § 31 Abs. 3 bis zur tatsächlichen Durchsetzung seiner Ansprüche als Vorausleistung zu gewähren. (4) Leistungen und Zuschüsse, die nicht in einer einmaligen Leistung bestehen, können…