(1) Vor der erstmaligen Inbetriebnahme einer Hebeanlage sowie nach wesentlichen Änderungen einer Hebeanlage im Sinn des § 4 Abs. 2 hat der Betreiber ein Prüfzeugnis eines Hebeanlagenprüfers einzuholen, in dem festgestellt wird, dass
a) den Erfordernissen nach § 3 bzw. bei Umbauten oder Modernisierungen den Erfordernissen nach § 18 entsprochen wird und
b) Mängelfreiheit besteht.
(2) Der Hebeanlagenprüfer hat dem Betreiber das Prüfzeugnis über die Abnahmeprüfung auszuhändigen, dies im Anlagen- bzw. Aufzugsbuch zu vermerken und eine Abschrift des Prüfzeugnisses im Anlagen- bzw. Aufzugsbuch zu hinterlegen. Unwesentliche Änderungen sind im Anlagen- bzw. Aufzugsbuch zu vermerken.
(3) Die Hebeanlage darf erst nach der Ausstellung und Hinterlegung des Prüfzeugnisses über die Abnahmeprüfung in Betrieb genommen werden. Der Hebeanlagenprüfer hat der Behörde unverzüglich eine Abschrift dieses Prüfzeugnisses zu übermitteln.
(4) Wird eine Hebeanlage in Betrieb genommen, ohne dass ein Prüfzeugnis über die Abnahmeprüfung vorliegt, so hat die Behörde den Betrieb der Hebeanlage mit Bescheid zu untersagen. Bei Gefahr im Verzug kann die Behörde Hebeanlagen durch Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt sperren.
§ 19 TAHG 2012 · TAHG 2012 · Aufzugs- und Hebeanlagengesetz 2012, Tiroler
§ 19 Behörden, besondere Befugnisse, eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
…für die Vollziehung in Bausachen zuständigen Behörden. (2) Die Organe der Behörde sind berechtigt, zum Zweck der Wahrnehmung der Aufgaben nach den §§ 5 Abs. 4 und 12 Abs. 4 alle Teile von baulichen Anlagen zu betreten. Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass den Organen der…
§ 7 Anlagen- bzw. Aufzugsbuch
…Anlagen- bzw. Aufzugsbuch ist in der Nähe der Hebeanlage aufzubewahren. (2) In das Anlagen- bzw. Aufzugsbuch sind neben den Eintragungen nach den §§ 5 Abs. 2, 10 Abs. 1 und 4, 11 Abs. 1, 14 Abs. 1 und 2 sowie 16 Abs. 7 die…
§ 20 Strafbestimmungen
…1) Wer a) als Betreiber eine neu errichtete oder wesentlich geänderte Hebeanlage ohne Prüfzeugnis über die Abnahmeprüfung nach § 5 in Betrieb nimmt oder in Betrieb nehmen lässt, b) als Betreiber einer Hebeanlage seinen Verpflichtungen nach § 10 Abs. 1 und 6 oder…