(1) Gebäude im Sinn des § 89 Abs. 3 Z 2 bis 11 mit einer Heizungsanlage oder einer kombinierten Heizungs- und Lüftungsanlage mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 290 kW sind mit Systemen für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung auszurüsten, sofern die technischen Möglichkeiten sowie die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit gegeben sind.
(2) Gebäude im Sinn des § 89 Abs. 3 Z 2 bis 11 mit einer Klimaanlage oder einer kombinierten Klima- und Lüftungsanlage mit einer Nennkälteleistung von mehr als 290 kW sind mit Systemen für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung auszurüsten, sofern die technischen Möglichkeiten sowie die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit gegeben sind.
(3) Die Systeme für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung gemäß Abs. 1 und 2 müssen in der Lage sein,
1. den Energieverbrauch kontinuierlich zu überwachen, zu protokollieren, zu analysieren und dessen Anpassung zu ermöglichen,
2.Benchmarks in Bezug auf die Energieeffizienz des Gebäudes aufzustellen, Effizienzverluste von gebäudetechnischen Systemen zu erkennen und die für die Einrichtungen oder das gebäudetechnische Management zuständige Person über mögliche Verbesserungen der Energieeffizienz zu informieren und
3. die Kommunikation zwischen miteinander verbundenen gebäudetechnischen Systemen und anderen Anwendungen innerhalb des Gebäudes zu ermöglichen und gemeinsam mit anderen Typen gebäudetechnischer Systeme betrieben zu werden, auch bei unterschiedlichen herstellereigenen Technologien, Geräten und Herstellern.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 91/2021
§ 119s Stmk. BauG · Stmk. BauG · Steiermärkisches Baugesetz
§ 119s § 119s
…91/2021 anhängigen Verfahren sind nach den bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle geltenden Bestimmungen zu Ende zu führen. (2) Gebäude nach § 80f Abs. 1 oder Abs. 2 , 1. die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 91/2021 bestehen, 2. für die bereits…
§ 82 § 82
…der Systemanforderungen nach § 80d Abs. 1 sowie weitere Anforderungen an die Installation von Systemen für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung nach § 80f Abs. 3 festlegen. (4) Die Behörde hat auf Antrag Abweichungen von den durch Verordnung gemäß Abs. 1 festgelegten Bestimmungen zuzulassen, wenn die Bauwerberin…
§ 118 § 118
… 3 ); 8. bei Bauführungen Bauprodukte einbaut, die nicht den Verwendungsbestimmungen des Steiermärkischen Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetzes 2013 entsprechen; 8a. der Verpflichtung nach § 80f Abs. 1 oder Abs. 2 jeweils in Verbindung mit Abs. 3 nicht nachkommt; 8b. als Aussteller eines Energieausweises die Verpflichtung nicht erfüllt…
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