Bei Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes nach § 5 Abs. 1 Z 6 hat die/der Bedienstete Anspruch auf Gewährung der gleichen Arbeitsbedingungen wie die/der Bedienstete, bei dem/der eine Diskriminierung aus einem Diskriminierungsgrund nicht erfolgt, oder Ersatz des Vermögensschadens und eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung.
§ 42 StLGBG 2023 · StLGBG 2023 · Steiermärkisches Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2023 – StLGBG 2023
§ 42 § 42
…mit Zustellnachweis unter sinngemäßer Anwendung des Zustellgesetzes vorzunehmen. (4) § 6 Abs. 1, §§ 7, 13, 14 bis 16, 18 bis 22, 32, 33, 45 sowie § 46 AVG sind sinngemäß anzuwenden. (5) § 45 und § 46 AVG sind jedoch mit der Maßgabe…
§ 27 § 27
…dreijährigen Verjährungsfrist nach § 1486 ABGB gerichtlich geltend zu machen. (3) Ansprüche von Vertragsbediensteten nach § 19, § 20 und § 22 sind binnen sechs Monaten gerichtlich, Ansprüche von Beamten nach § 19, § 20, § 21 und § 22 binnen sechs Monaten…
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