§ 29 Erziehungshilfen aufgrund einer Vereinbarung — StKJHG
(1) Die Gewährung von Erziehungshilfen, mit denen die Eltern oder sonst mit Pflege und Erziehung betraute Personen einverstanden sind, erfolgt aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung zwischen diesen und dem Kinder- und Jugendhilfeträger.
(2) Der Abschluss, die Abänderung und die Aufkündigung dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
(3) Die Vereinbarung muss den Umfang der Übertragung der Obsorge, die vereinbarte Hilfe und deren erwartete Dauer enthalten.
§ 50 StKJHG · StKJHG · Kinder- und Jugendhilfegesetz
§ 50 Übergangsbestimmungen
… 1991, LGBl. Nr. 93/1990 zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 63/2011, bleiben aufrecht und gelten als Vereinbarungen gemäß § 29 dieses Gesetzes, LGBl. Nr. 138/2013. (2) Bewilligungen gemäß § 23 Abs. 1 StJWG 1991, LGBl. Nr. 93/1990 zuletzt…
§ 15 Statistik
…Pflegeverhältnissen im Rahmen der vollen Erziehung (§ 33) untergebracht waren (nach Alter und Geschlecht aufgeschlüsselt); 6. Anzahl der Erziehungshilfen aufgrund einer Vereinbarung (§ 29) und der Erziehungshilfen aufgrund einer gerichtlichen Verfügung oder bei Gefahr im Verzug (§ 30); 7. Anzahl der Erziehungshilfen aufgrund einer Vereinbarung (§ 29…
§ 24 Erziehungshilfen
…die Unterstützung der Erziehung (§ 27) und die volle Erziehung (§ 28). (3) Erziehungshilfen können im Einzelfall entweder aufgrund einer Vereinbarung (§ 29) oder aufgrund einer gerichtlichen Verfügung oder bei Gefahr im Verzug (§ 30) gewährt werden.…
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